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Im Wortlaut: „Ich habe mich um ein Gespräch über die schwierige Lage bemüht“

Ergänzend zur Berichterstattung und der Podiumsdiskussion über das bedrohte Hotel Bogota an der Schlüterstraße dokumentieren wir eine Stellungnahme des Hotelbetreibers Joachim Rissmann im O-Ton.

Anmerkung der Red.: Zur Stellungnahme des Hauseigentümers Thomas Bscher gelangen Sie, wenn Sie auf diesen Link klicken.

STELLUNGNAHME

Fakten zum Hotel Bogota
Joachim Rissmann zu Aussagen von Dr. Thomas Bscher
im „Tagesspiegel“ vom 9.6.2013 und in der Pressemeldung „Die Wahrheit über das Berliner ‚Hotel Bogota’“ vom 13.6.2013:

1.  Herr Dr. Bscher gibt an, ich hätte ihn nicht kontaktiert, um über Kompromisse zu reden.

Dazu erkläre ich: Im September 2012 habe ich mich um ein Gespräch mit Dr. Bscher bemüht, um die zunehmend schwierige Lage des Hotels zu besprechen. Statt zum verabredeten Nachmittagstermin erschien Dr. Bscher unangekündigt schon am Vormittag. Er teilte mir mit, dass ich meinen Vertrag zu erfüllen hätte. Über meine Vorstellungen, wie die Situation zu verbessern wäre (den Hotelbetrieb auf die oberen zwei oder drei Etagen zu beschränken), wollte er nicht sprechen. Wie schon früher lehnte er auch diesmal dringende Instandsetzungen ab (der zugigen Fenster in den Frühstücksräumen z.B.).

Er wiederholte noch einmal, für ihn käme nur eine Komplettsanierung infrage oder gar keine. Dann sagte er: „Sie ärgern mich!“, und warf mir vor, ich hätte auf die Veränderungsvorschläge zum Baldachin von Herrn Albert (Fa. Boffi, Bogota-Nachbar) nicht reagiert. Um richtig zu stellen, dass ich keine Vorschläge erhalten hatte, gingen wir hinüber zu Boffi. Herr Albert war aber nicht da. Zurück auf der Straße, schrie Dr. Bscher mich an, ich solle das Drecksding von Baldachin abreißen. Dann ließ er mich grußlos stehen.

Nachdem ich im Januar 2013 die Miete nicht mehr zahlen konnte, ließ Dr. Bscher in seiner Kündigungsandrohung mitteilen: „Ratenzahlung ist nicht möglich“. Dennoch haben mein Anwalt Dr. Steiner und ich am 28. März 2013 wegen einer Kompromisslösung mit dem Verwalter Dr. Bschers, Herrn Oliver Bohn, gesprochen. Bei diesem Termin schlugen wir vor, zur Vermeidung des Rechtsstreits einen beglaubigten Räumungstitel zu Ende Oktober 2013 auszuhändigen und, falls die Schulden bis dahin getilgt werden könnten, den Hotelbetrieb über den Oktober 2013 fortsetzen zu dürfen. Auf das Schreiben meines Anwalts vom 12. April 2013 mit der Bitte „noch einmal um ein persönliches Gespräch, gerne auch in Köln“, antwortete Herr Bohn mit Schreiben vom 15. April 2013, bat „um schriftliche Einreichung der bereits am 28.03.2013 angedeuteten Vorschläge“ und schrieb: „Wenn wir Ihre Vorschläge rechtzeitig im Vorfeld erhalten, so können wir uns gerne schon am 23.04.2013 treffen.“

Zum Gespräch am 23. April 2013 kam es nicht. Am selben Tag ging das Schreiben der Anwälte Hentschel & Rohrlack vom 22. April 2013 ein, worin es heißt, Dr. Bscher werde „auf den unterbreiteten Vorschlag nicht eingehen“, und: „Unser Mandant hält an der rechtmäßigen Kündigung fest und fordert Ihren Mandanten zur Vermeidung weiterer Kosten noch einmal auf, die Mieträume umgehend zu übergeben. Eine Räumungs- und Zahlungsklage wurde bereits erhoben.“

2.      Herr Dr. Bscher gibt an, er hätte „nach dem Erwerb des Gebäudes im Jahre 2005 die Miete sogar reduziert“ und trotz späterer Erhöhungen liege sie noch unter jener, die an den früheren Vermieter gezahlt wurde. In der „Pressemeldung 13. Juni 2013“ wird vorgerechnet, der von Dr. Bscher verlangte Anfangs-Mietpreis hätte „4.472 Euro oder ca. 11 % weniger“ betragen als der Mietpreis an den Voreigentümer.

Dazu erkläre ich, dass von Mai 2002 bis einschließlich April 2005 an den vorigen Vermieter, Herrn Birke, derselbe Mietpreis zu zahlen war, wie ab Mai 2005, als Dr. Bscher in den Mietvertrag eintrat: 36.772 €. Der von Dr. Bscher genannte Betrag 41.245 € entstammt einer Staffelmietklausel von 2001, die vom vorigen Vermieter nicht zur Anwendung gebracht wurde. Dr. Bscher war der tatsächliche Mietpreis bekannt, denn er kassierte bis zur Aufhebung des alten Mietvertrags im April 2006 eben diese 36.772 €.

Mit Abschluss des neuen Mietvertrags vom April 2006, beginnend ab Mai 2006, blieb es zwar bei 36.772,62 € Grundmiete, jedoch erhöhten sich die Nebenkosten merklich, von zuvor knapp 7.000 € auf nunmehr 10.200 € (wobei der Posten für Müllabfuhr noch extra anfällt; dieser war zuvor in den knapp 7.000,- € enthalten). Die monatliche Belastung hat dadurch spürbar zugenommen und lag ab Mai 2006 deutlich über dem Mietpreis, der je zuvor an den früheren Vermieter, Herrn Birke, gezahlt wurde.

Aufgrund der ab Mai 2011 einsetzenden Staffelmietklausel hat sich die Miete weiter erhöht. Gemäß der Mietpreisklausel des neuen Mietvertrags vom April 2006 erhöht sich die Miete jährlich um 3 %:

ab Mai 2011 auf 37.875,80 €,

ab Mai 2012 auf 39.012,07 €,

ab Mai 2013 auf 40.182,43 €,

ab Mai 2014 auf 41.387,91 € und

ab Mai 2015 auf 42.629,54 €.

Die letzte Bruttowarm-Miete an den Voreigentümer Herrn Birke im April 2005 betrug 49.654,80 €.

Die derzeit fällige Bruttowarm-Miete beträgt 56.624 €, ab 1. Mai 2013 sind 58.016 € zu zahlen.

Die Behauptung, die von Dr. Bscher verlangte Miete läge unter der früheren, ist falsch. Richtig ist, dass mit Eintritt Dr. Bschers in das Mietverhältnis die Belastung durch höhere Nebenkosten gestiegen ist und seit 2011 auch aufgrund der Staffelmietklausel kontinuierlich weiter steigt.

3.      Dr. Bscher gibt an, er hätte 2006 sogar 180.000 € erlassen, um die dringende Sanierung einiger Badezimmer zu ermöglichen.

Dazu erkläre ich: Der Betrag von 183.863,10 € diente nur dem Ausgleich der von Dr. Bscher gewünschten Umbau-Maßnahmen, die zur Reduzierung von 102,85 Quadratmetern Mietfläche und dem Verlust von 9 Gastzimmern führten. In der Vereinbarung dazu vom April 2006 heißt es:

„Im Rahmen der [...] Baumaßnahmen des Vermieters erfolgt eine Reduzierung der […] Flächen im Dachgeschoß um ca. 32,30 qm, in den Geschossen 1. OG – 4. OG um ca. 14,68 qm und im Erdgeschoss um ca. 55,87 qm. Alseinmaliger Ausgleich für die Reduzierung der Mietfläche und für die Umbau- und Sanierungsarbeiten der Bäder und Hotelzimmerist der Mieter berechtigt, die monatliche Miete in Höhe von 36.772,62 € für den Zeitraum von 5 Monaten, mithin insgesamt 183.883,10 € auszusetzen.“ Und: „Der Mieter verpflichtet sich […] im Gegenzug zu der […] ausgesetzten Mietzinszahlung Umbau- und Sanierungsarbeiten an Bädern und Hotelzimmer durchzuführen […], wobei die […] Maßnahmen für den linken Seitenflügel (Umbau- und Sanierungsarbeiten von 8 Bädern, 1.OG–4.OG), den vom Mieter in jedem Fall zu erfüllenden Mindestumfang darstellen. Der Mieter steht dem Vermieter dafür ein, dass die technische Ausführung der Umbau- und Sanierungsarbeiten den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Die Arbeiten sind auszuführen bis spätestens 30.04.2007 (Fertigstellungstermin). Die Partien sind sich darüber einig, dass der Mieter die […] Mietminderung für die Ausführung der Sanierungsarbeiten verwenden muss. Auf Verlagen des Vermieters hat der Mieter die Verwendung […] nachzuweisen.“

Zum einen wurde der Raum, wo sich die Rezeption befand, den Geschäftsräumen des Küchenladens Boffi zugeschlagen, zum anderen, weil ein Lüftungsschacht vom Boffi-Laden über alle Etagen des Bogota installiert werden sollte, wurden dem Bogota Boden- und Raumfläche genommen, so dass aus ursprünglich 17 Zimmern 8 Zimmer wurden, die mit neuen Bäder zu versehen waren. Der Lüftungsschacht kommt nur dem Küchenstudio zugute (zur Betreibung z.B. eines Restaurants an diesem Ort).

Die 5 ausgesetzten Mieten waren für die notwendigen Umbauten einzusetzen (Bäder-Einbau). Die verringerte Mietfläche, die der Umbau ergab, wurde nicht durch einen reduzierten Mietpreis kompensiert. So entstand dem Vermieter ein zunehmend wachsender Vermögensvorteil ohne Gegenleistung zulasten des Mieters.

4.      Sanierung von Dach und Fassade durch den Eigentümer Tatsächlich wurde ab Herbst 2010 das Dach neu gedeckt (nicht saniert, eine Wärmedämmung z.B. wurde nicht angebracht). Laut Ankündigung sollte das Gerüst ab 4.10.2010 für sechs Wochen aufgestellt werden. Tatsächlich zogen sich die Arbeiten bis in den April 2011 hin, der endgültige Gerüstabbau erfolgte im Mai 2011.

19.6.2013

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