Feuerwehr verunsichert: Hunderettung für 10 000 Euro - wer zahlt?
Ein Terrier steckt im Dachsbau fest, die Retter buddeln und kündigen eine hohe Rechnung an. Doch nun müssen Juristen erstmal klären, ob die Hundebesitzer zur Kasse gebeten werden dürfen.
Als die Jagdleidenschaft mit dem Hund durchging, wurde das Tier zum Fall für den Notruf. Der Terrier steckte im Wald bei Konradshöhe in einem Dachsbau fest. Es folgte einer der längsten und teuersten Hunderettungen der Stadt: Ein Einsatz, der Stunde um Stunde immer größere Ausmaße annahm – und jetzt, eine Woche später, der Feuerwehr neue Probleme macht. Bis zu 10 000 Euro werde der Einsatz voraussichtlich kosten, teilten Beamte noch während der Buddelei den Tierhaltern mit. Doch inzwischen ist sich die Wehr nicht mehr so sicher, eine Rechnung will sie den Tierhaltern lieber noch nicht zuschicken. Diese hatten den Notruf alarmiert.
Von „rechtlichen Unsicherheiten“ ist die Rede. Man prüfe, ob eine Rechnung überhaupt gerechtfertigt sei. Skipper, so heißt der Hund, ist nun ein Fall für die Verwaltungsjuristen geworden und für Innensenator Frank Henkel (CDU). Denn die unglückliche Lage des Tieres im Dachsbau macht klar, dass die Abrechnungsvorgaben, nach denen die Retter Einsätze in Rechnung stellen können, „Fragen offen lassen und eindeutiger gefasst werden müssen“, so ein Feuerwehrsprecher. Hier sei auch die Innenverwaltung gefordert.
Mitsamt Leine hatte sich der Hund um 18 Uhr kläffend losgerissen, war in der Höhle verschwunden und blieb dort mit der Leinenschlaufe vermutlich an einer Wurzel hängen. Die Feuerwehr rückte nach dem Alarmruf prompt mit einem Rüstwagen an. Doch dabei sollte es nicht bleiben: Es folgten weitere Fahrzeuge und Verstärkungstrupps vom Technischen Hilfswerk. Schließlich schachteten vierzig Männer im Scheinwerferlicht bis nach Mitternacht eine drei Meter tiefe Grube aus, bis man Skipper herausziehen konnte.
Während dieser Arbeiten tickte die Uhr nach den Vorgaben der „Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung“, kurz: FwBENGebO. Danach kosten beispielsweise ein Rüstwagen pro angefangene Minute exakt 3,52 Euro, ein Löschfahrzeug 4,70 Euro, ein Gerätewagen 4,80 Euro ein Einsatzbeamter 0,71 Euro und ein leitender Beamter 0,96 Euro. Bei Skippers Rettung kamen mehr als 400 Minuten zusammen.
Beseitigen die Retter die Öllache eines undichten Autos oder einen morschen, zum Bürgersteig hin gestürzten Baum von einem Privatgrundstück, so können sie problemlos eine entsprechende Rechnung schreiben, falls die Verantwortlichen greifbar sind. Auch nach Verkehrsunfällen und Sanitätseinsätzen ist die Bezahlung klar geregelt, für deren Kosten kommen die Versicherungen gemäß der Gebührenordnung auf.
Ansonsten hilft die Feuerwehr entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag bei Gefahr im Verzug und in Notlagen grundsätzlich gratis - auch bei Tieren. Aber solche Einsätze können dennoch rasch zum Streitfall werden, weil „die Kostenbefreiung gut begründbar sein muss“, so ein Feuerwehrsprecher. Dabei gehe es um viele, manchmal kaum zu klärende Fragen. Hat ein Tierbesitzer vielleicht nicht aufgepasst und ist für die Notlage also mitverantwortlich? Hätte er sein Tier auch selbst retten können? „Es ist schwer, hier klare Grenzen zu ziehen,“ heißt es. Schließlich kann man darüber streiten, ob die Hundehalter im dunklen Wald mit einem Spaten selbst ein drei Meter tiefes Loch hätten buddeln können. Zudem, sagt der Feuerwehrmann, hätte man wohl kaum die Suche nach einem Meter aufgrund eines Kostenüberschlages abgebrochen. „Das wäre uns dann doch ans Herz gegangen."