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Seit Montag sind mehr Berliner impfberechtigt.
© Tobias Schwarz/AFP-POOL/dpa
Update

Mehr Berliner seit Montag impfberechtigt: Hotline überlastet, nur Termine für Moderna buchbar

Ab sofort darf auch Prioritätsgruppe 3 in Berlin Impf-Termine buchen. Berechtigt sind nun auch über 60-Jährige, Lehrer und weitere Gruppen.

Berliner über 60 Jahre und weitere Berechtigte aus der Prioritätsgruppe drei können sich seit Montag um 7 Uhr zum Impfen gegen das Coronavirus anmelden.

Die Telefon-Hotline war am frühen Morgen durch die vielen Anrufe zum Teil überlastet. Es wurde gebeten, es später erneut zu versuchen. Über die Internetseite ließen sich in einigen Impfzentren Termine mit dem Impfstoff Moderna ab Mitte Mai buchen. In anderen Impfzentren wie der Arena in Treptow oder der Messehalle in Charlottenburg, in denen nur der Stoff Biontech/Pfizer angeboten wurde, gab es zunächst keine Termine.

Eine Impfeinladung mit Buchungscode ist für eine Terminbuchung nicht mehr erforderlich. Bei der Terminvereinbarung online (service.berlin.de/corona) oder auch über die Hotline unter 030/90 2822 00 muss lediglich angegeben werden, welche Art von Nachweis bei der Impfung vorgelegt werden wird. Einen Überblick über freie Termine finden Sie hier.

Berliner Wahlhelfer bekommen in den nächsten Wochen Post vom Bezirksamt mit einer Bescheinigung für das Vereinbaren eines Impftermins. Wer sich bereit erklärt hat, das Ehrenamt am Wahlsonntag 26. September zu übernehmen und für den Einsatz vorgesehen ist, wird demnächst angeschrieben, wie die Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin am Montag mitteilte.

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„Nach Erhalt des Schreibens kann ein Termin für eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus vereinbart werden“, hieß es darin. Wegen der großen Zahl derjenigen, die sich gemeldet haben, werde sich das Verschicken der Bescheinigungen aber voraussichtlich bis Ende Mai hinziehen.

Möglicherweise Sondertermine für Wahlhelfer

„Die Terminvergabe sollte so rechtzeitig klappen, dass für alle Wahlhelfenden am Wahltag der volle Impfschutz besteht“, sagte Landeswahlleiterin Petra Michaelis. „Wenn die Wartezeit für einen regulären Impftermin jedoch zu lang ist, um einen vollständigen Impfschutz am Wahltag zu erreichen, erwarte ich, dass für Wahlhelfende Sondertermine eingerichtet werden.“ Sie sei dafür mit der Gesundheitsverwaltung im Gespräch.

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Zur dritten Priorität gehören die folgenden Gruppen:

  • Berlinerinnen und Berliner, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Sie können sich entweder bei Ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt impfen lassen, einen Termin online buchen oder über die Hotline für eines der sechs Berliner Impfzentren einen Termin vereinbaren.
  • Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf besteht. Das sind chronisch Kranke mit Erkrankungen wie Asthma, Rheuma oder Diabetes. (Eine detailliertere Liste findet sich hier.) Sie wenden sich nach Möglichkeit an ihre Haus- bzw. Fachärzte oder -ärztinnen für einen Impftermin.
  • Lehrer:innen und anderes Dienstpersonal an weiterführenden und beruflichen Schulen. Die etwa 50.000 Beschäftigten können umgehend einen Impftermin buchen. Über Details werden Sie per Brief von der Senatsbildungsverwaltung informiert.
  • Bis zu zwei enge Kontaktpersonen pflegebedürftiger Personen. Soweit sie nicht bereits über die Pflegestützpunkte einen Impftermin haben. Sie können sich entweder bei ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt impfen lassen, einen Termin online buchen oder über die Hotline für eines der Impfzentren einen Termin vereinbaren.
  • Wahlhelfende warten, bis sie ihre Bescheinigung bekommen haben, und können sich dann entweder bei ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt impfen lassen, einen Termin online buchen oder über die Hotline für eines der Impfzentren einen Termin vereinbaren.

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  • Personen in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur sollen in wenigen Wochen über die betriebsärztlichen Strukturen geimpft werden. Oder sie lassen sich bei ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt impfen, buchen einen Termin online oder vereinbaren einen Termin über die Hotline für eines der Impfzentren. Zur kritischen Infrastruktur gehört zum Beispiel die Wasser- und Energieversorgung oder das Transportwesen. Als Nachweis für die Priorisierung ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers notwendig. Journalist:innen können ihren Presseausweis als Nachweis einsetzen.

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  • Mitarbeitende der Berliner Verwaltungen sind nur impfberechtigt, insoweit sie in besonders relevanter Position tätig sind. Darüber bestimmt die jeweilige Dienststellenleitung in Abstimmung mit dem jeweiligen Personalrat. Zunächst ist die Ausstellung der entsprechenden Bescheinigungen auf 12 Prozent der Beschäftigten begrenzt. Der Senat rechnet jedoch für Juni mit der Freigabe der Impfpriorisierung. Die bezirklichen Jugendämter stehen jedoch schon komplett zur Impfung an.
  • Des Weiteren können sich Personen, die in medizinischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und im Lebensmittelhandel tätig sind entweder bei ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt impfen lassen, einen Termin online vereinbaren oder über die Hotline für eines der Impfzentren einen Termin vereinbaren. Vor Ort ist die Priorisierung durch eine Bescheinigung des jeweiligen Arbeitsgebers nachzuweisen.

Weitere Informationen zur Prioritätengruppe 3 finden sich auch hier.(mit dpa)

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