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Wie viel Verantwortung trägt die Geschäftsführung der Berliner Flughäfen? Hier ihr Sprecher Rainer Schwarz.
© dapd

Schlampige Kontrolle beim Bau des BER?: Hochkarätiges Gremium wusste angeblich von nichts

Alle Verantwortlichen scheinen überrascht worden zu sein, die Nachricht von der Verzögerung der Eröffnungen des Flughafens schlug ein wie eine Bombe. Aber kann das sein: Dass niemand etwas wusste?

Die Eröffnungsfeier des Airports Willy Brandt ist geplatzt. Die Flughafengesellschaft mit Rainer Schwarz an der Spitze hat die Hauptstadt blamiert – und die Regierenden in Berlin und Brandenburg gleich mit. Aber konnten die tatsächlich nichts wissen von den Risiken im Zeitplan des Airports und von den gravierenden Mängeln beim Brandschutz?

Sicher ist: Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit und Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (beide SPD) kontrollieren die Geschäfte der Flughafengesellschaft. Sie gehören dem Aufsichtsrat an, dessen Pflicht die Überwachung der Firma ist. Dieser ist hochkarätig besetzt: Innensenator Frank Henkel (CDU) und Finanzstaatssekretärin Margaretha Sudhof sind vertreten. Brandenburg hat Wirtschaftsminister Ralf Christoffers und Finanzminister Helmut Markov entsandt. Der Bund ist als dritter Gesellschafter vertreten: durch zwei Staatssekretäre des Verkehrsministeriums.

Simulationen: So wird der neue Flughafen aussehen

Einen „Schock für die Mitarbeiter des Flughafens“ nennt Holger Rößler die erneut verschobene Eröffnung. Der Verdi-Sekretär sitzt als Arbeitnehmervertreter im Kontrollgremium. Zuletzt hatte der Aufsichtsrat am 20. April getagt. „Da war man noch sehr optimistisch“, sagt Rößler. Allerdings sei allen Kontrolleuren bewusst gewesen, dass der Zeitplan „sportlich“ gesetzt war, aber auch „ambitioniert machbar“. Vor allem, nachdem die Eröffnung schon einmal von Oktober auf Juni verschoben worden war. In der damals entfachten Debatte um die Festlegung des neuen Eröffnungstermins hatten die Arbeitnehmervertreter zur Entlastung des Zeitplans den September vorgeschlagen – setzten sich damit aber nicht durch.

Dass die Kontrolle der Gesellschaft zu nachlässig erfolgte, sieht Rößler nicht: Vier Mal im Jahr tagte der Aufsichtsrat, außerordentliche Sitzungen kamen dazu. Drei Wochen vor den Sitzungen habe es Kontrolling-Berichte der Flughafengesellschaft gegeben, außerdem hätten Finanz- und Projektausschüsse im Vorfeld der Aufsichtsratssitzungen die Arbeit beobachtet.

Hans-Peter Schwintowski, Professor für Wirtschaftsrecht an der Humboldt-Uni, sagt zur Haftung und Verantwortung der Aufsichtsräte für die Panne: „Das wäre allenfalls bei einem katastrophalen Kontrollkonzept denkbar“ – und auch wenn es das gegeben hätte, sei es kaum nachweisbar. Deshalb gebe es kaum Urteile gegen Kontrolleure wegen Pflichtverletzungen. Ralf Schönball

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