Stemo in Berlin: Hightech-Wagen für Schlaganfall-Patienten gerettet
Den Krankenkassen ist das Stemo zu teuer. Der Berliner Senat aber will die rollende Mini-Klinik etablieren. Nun werden erstmal mehr Daten erhoben.
Das einzigartige Stroke-Einsatz-Mobil (Stemo) soll weiter in Berlin unterwegs sein. Für die Zeit bis Jahresende stehe die Finanzierung, erklärten Gesundheitssenator Mario Czaja und Innensenator Frank Henkel (beide CDU) am Freitag in der Wilmersdorfer Feuerwache. In dem Hightech-Wagen werden Schlaganfallpatienten noch vor Ort oder während der Fahrt von einem Arzt behandelt. Bei einem Schlaganfall – englisch: Stroke – zählt vor allem Zeit, die auf dem Weg in eine Klinik verloren geht. Bislang hatten Senat, Bund und die Europäische Union die Einsätze im Rahmen einer Studie bezahlt.
Krankenkassen wollen Stemo nicht bezahlen
Nun soll ein Folgeprojekt bis Jahresende die Finanzierung sichern, bei dem außerdem mehr Daten zum Nutzen des Stemo gesammelt werden. Das hatten die Krankenkassen gefordert, die das Stemo nicht voll bezahlen wollen.
Hunderttausende Euro wird das Stemo bis Jahresende mehr kosten als ein üblicher Rettungswagen. Darunter fallen die Wartungskosten und das Personal an Bord des Wagens. Rund 100000 Euro sollen von den Mitteln des Centrums für Schlaganfallforschung kommen, die anderen Akteure wollen zudem ihre Arbeit nicht in Rechnung stellen.
Um ganze Stadt abzudecken, drei Extra-Wagen nötig
Rund 12 000 Berliner erleiden jedes Jahr einen Schlaganfall. Dabei blockiert ein Gerinnsel den Blutfluss im Gehirn, oft sind Lähmungen die Folge. Das Stemo fährt von der Wache in der Gasteiner Straße aus zu Betroffenen im Westen der Stadt. Sollte das Stemo als Standardrettungswagen anerkannt werden, müsste der Senat dafür sorgen, dass es dauerhaft die ganze Stadt abdecken kann. Dafür sind drei Extra-Wagen nötig.
Das Stemo wurde unter anderem von der Firma Meytec in Werneuchen für rund eine Million Euro fertiggestellt. Die Kassen zeigten sich gesprächsbereit, wenn die zuständigen Experten „eine wissenschaftlich begründbare Notwendigkeit“ für die Einsätze erkennen.