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Senatorin Scheeres hatte sowohl Ralf Stabel (r.) als auch dem Landesjugendballett-Leiter Seyffert gekündigt.
© Christophe Gateau/dpa

Entscheidung des Berliner Arbeitsgerichts: Hausverbot für Leiter der Ballettschule bleibt vorerst bestehen

In zwei Instanzen scheiterte Ralf Stabel mit seinem Antrag auf einstweilige Verfügung gegen seine Freistellung. Aber das Hauptverfahren steht noch aus.

Seit fünf Monaten gärt es an der Staatlichen Ballettschule Berlin und Schule für Artistik - jetzt rückt zumindest die juristische Klärung näher: Das Berliner Arbeitsgericht entscheidet am 11. Mai darüber, ob der langjährige Schulleiter Ralf Stabel seinen Posten behalten kann oder ob sein Rauswurf endgültig ist.

Wie seine Chancen stehen - darüber wird jetzt spekuliert. Die einen beharren, dass er sich nichts habe zuschulden kommen lassen, was einen Rauswurf rechtfertige, zumal er nie von seinem Arbeitgeber - der Senatsverwaltung für Bildung und dem Land Berlin - abgemahnt worden sei.

Die anderen verweisen auf die vielen Vorwürfe, die gegen ihn erhoben werden, und darauf, dass Stabel gerade erst mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen seine Freistellung und ein Hausverbot durch das Land Berlin gescheitert sei.

Stabel wollte die sofortige Weiterbeschäftigung erwirken

Tatsächlich bestätigte das Landesarbeitsgericht am Donnerstag, dass Stabel vor dem Gericht seine sofortige Weiterbeschäftigung habe erwirken wollen. Zudem sollte die Ausschreibung seiner Stelle unterlassen werden - auch das wollte Stabel per einstweiliger Verfügung erwirken. Diese Anträge habe das Arbeitsgericht am 20. März zurückgewiesen, teilte das Gericht mit. Zur Begründung hieß es, dass ein derartiger Beschluss im Wege der einstweiligen Verfügung "nur bei einem außerordentlichen Beschäftigungsinteresse" möglich sei. Diese besondere Voraussetzung sei hier nicht gegeben.

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Auch das Landesarbeitsgericht wies den Antrag zurück

Zudem bestehe ein Anspruch auf Untersagung einer Stellenausschreibung nicht, "da allein die Stellenausschreibung nichts an dem Arbeitsvertrag des Schulleiters und sich hieraus ergebenden Ansprüchen ändere", wie das Gericht ausführt.

Zwar legte Stabel gegen diese Entscheidung Beschwerde ein. Die aber wurde durch Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. April zurückgewiesen. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Bildungsverwaltung schon Tatsachen geschaffen: Sie hatte am 27. März Stabels Stelle überraschend im Amtsblatt ausgeschrieben - überrraschend insofern, als Stabel die Stelle ja noch offiziell innehat.

Die Staatliche Ballett- und Artistikschule ging aus zwei Spezialschulen der DDR hervor.
Die Staatliche Ballett- und Artistikschule ging aus zwei Spezialschulen der DDR hervor.
© promo

Am 18. Mai folgt die Verhandlung Gregor Seyfferts

Das Gericht erwähnte am Donnerstag in einer Mitteilung, dass die Entscheidungen ohne mündliche Verhandlung ergangen seien. Zudem wurde als Termin für das eigentliche Verfahren ("Hauptsacheverfahren") der 11. Mai genannt. Eine Woche später findet der so genannte Gütetermin für den Leiter des Landesjugendballetts, Gregor Seyffert, beim Arbeitsgericht statt, wie das Gericht dem Tagesspiegel auf Anfrage mitteilte.

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Rund ein Jahr ist es her, dass ähnliche Vorwürfe gegen die Leitung des Wiener Staatsballetts laut wurden. Auch hier gab es eine ausgiebige Untersuchung, die mit der Neubesetzung der Leitungsstelle und erheblichen Umstrukturierungen endete. Eine große Rolle bei der Aufklärung spielte in Wien eine Expertenkommission.

Die Expertenkommission legt ihren Bericht vor

Zu diesem Mittel griff auch Berlin: Die entsprechende Berliner Expertenkommission, deren Zwischenbericht jetzt erwartet wird, war am 23. Januar eingesetzt worden. Sie soll die Vorwürfe zu den angeblichen Kindeswohlgefährdungen und zu einer "Kultur der Angst" an der Staatlichen Berliner Ballettschule klären und dabei auch aufzeigen, welche strukturellen Mängel in der Schulorganisation diese negative Entwicklung begünstigt oder ermöglicht haben könnten.

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