zum Hauptinhalt
Das Tor zum Gelände der Kreuzberger Gerhart-Hauptmann-Schule.
© dpa

Flüchtlinge in Berlin-Kreuzberg: Hauptmann-Schule soll bis spätestens 2017 leer sein

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat noch nicht entschieden, wie er die 18 Flüchtlinge zivilrechtlich aus Gerhart-Hauptmann-Schule rausklagen will. Am Montag untersagte das Oberverwaltungsgericht die Räumung.

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat noch nicht entschieden, wie er die 18 Flüchtlinge, die noch die Gerhart-Hauptmann-Schule besetzt halten, zivilrechtlich rausklagen will. „Wir überlegen, ob wir gegen jeden Einzelnen klagen oder ob wir eine Sammelklage einreichen werden“, sagte Finanzstadträtin Jana Borkamp (Grüne) dem Tagesspiegel. Das Oberverwaltungsgericht hatte am Montag entschieden, dass die Schule nicht bloß mit einem Verwaltungsakt geräumt werden darf.

Da der Bezirk möglichst alle Bewohner gleichzeitig und vor allem möglichst bald aus der Schule haben möchte, liebäugelt er mit einer Sammelklage. „Wir wollen nicht, dass die Klagen auf fünf verschiedene Richter aufgeteilt werden“, sagte Borkamp. Eine Entscheidung sei allerdings noch nicht gefallen. Auf jeden Fall rechne sie damit, dass es mehrere Monate dauern werde, bis endgültig über das weitere Schicksal und den Verbleib der Flüchtlinge entschieden sei.

Nicht wegen der Schule sparen

Bei den Haushaltsplanungen ging sie freilich davon aus, „dass 2017 keine Bewohner mehr in der Schule sind“. Deshalb sind für jenes Haushaltsjahr keine Mittel für die Schule vorgesehen. Und für 2016 kalkuliert die Finanzstadträtin mit „erheblich geringeren Kosten als 2015“. Im laufenden Jahr werden Wachschutz und sonstige Aufwendungen für die Bewohner rund eine Million Euro kosten.

Im vergangenen Jahr waren es noch 1,5 Millionen Euro, allerdings waren damals auch mehr Bewohner in der Schule. „Wir sind darauf vorbereitet, dass eventuell mehr Geld für die Schule nötig ist als vorgesehen“, sagte Borkamp. „Es gibt ja im Verlauf eines Jahres eine dynamische Entwicklung.“

Wichtig sei ihr aber, dass für die übrigen Aufgaben des Bezirks – etwa Schulen, Kitas oder Spielplätze – genügend Geld vorhanden sei und nicht wegen der Schule eingespart werden müsste. Von September 2014 bis Jahresbeginn 2015 hatte sie eine Haushaltssperre verhängt, weil die Kosten für die Schule höher waren als kalkuliert. Dadurch wurde eine pauschale Ausgabenkürzung in allen Bereichen nötig.

Zur Startseite