Wohnungspolitik in Berlin: Hartz-IV-Empfänger bekommen höhere Wohnzuschüsse
Der Senat hat höhere Wohnzuschüsse beschlossen. Für Ärmere wird der Mietspiegel berücksichtigt.
Viele Hartz-IV-Empfänger bekommen bald höhere Wohnzuschüsse. Sozialsenator Mario Czaja (CDU) hat am Dienstag den Beschluss der Koalition zur Neuregelung der Wohn-Aufwendungsverordnung vorgestellt. Der Senat war nach einem Urteil des Bundessozialgerichts 2014 verpflichtet worden, die Miet- und Heizkostenzuschüsse für bezuschusste Haushalte präziser zu berechnen.
Die Obergrenzen für Zuschüsse, sagte Czaja, seien nun angehoben worden. Niemand werde schlechtergestellt, jede Miete, die als angemessen beurteilt wurde, bleibe das auch. In Einzelfällen seien Überschreitungen der Richtwerte um zehn Prozent zulässig. Künftig wird nicht mehr die Warmmiete als angemessen oder zu hoch eingestuft, sondern Kaltmiete und Heizkosten werden gesondert betrachtet. „Wir haben den gerade erst veröffentlichten Mietspiegel 2015 berücksichtigt,“ erklärte Czaja im Roten Rathaus. Der befürchteten Verdrängung ärmerer Familien an den Stadtrand arbeite man dadurch entgegen. Weil Mieten und Energiekosten eher steigen, übernehmen die Ämter bald bis zu fünf, sechs Prozent mehr Kosten: Ein Vier-Personen-Haushalt bekommt ab diesem Sommer dann zwischen 712 und 754 Euro an Wohnkosten – bislang waren es rund 50 Euro weniger. Die Höhe hängt davon ab, wie groß das Gebäude ist und ob Fernwärme, Öl- und Gasheizungen genutzt werden.
Der Rat der Bürgermeister hat Czajas Wohnkostenplan übrigens ohne Änderungen zugestimmt – was der Senator am Dienstag nur zu gern erwähnte. In rund 300 000 Haushalten mit 550 000 Bewohnern leben Bezieher von Hartz IV. In der Opposition und bei Sozialverbänden war die Verordnung seit ihrer Einführung 2012 kritisiert worden. Inwiefern nun eine Verdrängung armer Mieter ausbleibe, müsse sich noch zeigen, sagten Abgeordnete am Dienstag. „Die Neuvermietungspreise werden gar nicht erst berücksichtigt“, sagte Elke Breitenbach (Linke). „Sie liegen aber in der Regel deutlich über dem Mietspiegelniveau und damit über den vorgesehenen Richtwerten der neuen Verordnung.“
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