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Milliardenbau. Das Internationale Congress Centrum ist derzeit stillgelegt.
© Mike Wolff

Nach der Klausur des Senats in Berlin: Gutachten zum ICC soll im März vorliegen

Berlin bleibt auch ohne das geschlossenen ICC ein wichtiger Standort für Kongresse. Aber wie geht es mit dem Gebäude weiter? Der Senat will erst einmal ein neues Gutachten abwarten.

Im März soll ein weiteres Gutachten zum Kongresszentrum ICC vorliegen, so dass dieses Großthema bald wieder aktuell wird. Momentan gibt es keinen neuen Stand in der Koalition. Vor zwei Jahren beschloss der Senat, seinen finanziellen Beitrag zur Sanierung des 2014 stillgelegten Internationalen Congress Centrums (ICC) bei 200 Millionen Euro zu deckeln und private Investoren einzubinden, um das Gebäude zu retten.

Seit August gibt es ein Gutachten, in dem vorgeschlagen wird, das ICC teilweise zu entkernen und es als Shopping-Center zu nutzen. Yzer verneinte, dass nach der ICC-Schließung Kongresse abgesagt worden seien. Visit Berlin und die Messe sind beauftragt, ein Gutachten über die Kongresskapazitäten zu erstellen. Die Messe soll laut Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer auch mit Visit Berlin erörtern, welche Gebäude auf dem Flughafen Tempelhof künftig für IT, Digitalwirtschaft und für eine Messenutzung, also auch für Kongresse, zur Verfügung stehen. Berlin sei laut Yzer ein „wachsender Standort“ auch für den Kongressbetrieb.

Berlin ist nach London europaweit der wichtigste Standort für Risikokapitalgeber und die digitale Gründerszene. 145 Berliner Start-ups erhielten Finanzmittel von Venture-Capital-Investoren zwischen Januar 2013 und September 2014 (London: 187). Der Senat will sich unter anderem mit Bayern an einer Bundesratsinitiative beteiligen, um mehr Wagniskapital in die Stadt zu bringen. „Wir brauchen einen Rahmen für die Bereitstellung von Wagniskapital“, sagte Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer (CDU). Darauf habe sich der Senat in der Klausur verständigt.

Lange wurde darüber gesprochen, nun soll die Vergabe öffentlicher Aufträge auch reell entbürokratisiert werden. Eine neue Clearingstelle soll den 2000 Vergabestellen beiseitestehen. So sollen die elektronische Vergabe ausgebaut und Jahreszeitverträge für Bauunterhaltsmaßnahmen eingeführt werden. Yzer sagte, auch die Wertgrenzen bei Ausschreibungen und Vergaben sollen erhöht werden. Unterhalb definierter EU-Schwellenwerte muss grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben werden. In bestimmten Fällen darf eine Vergabestelle auf die freihändige Vergabe oder beschränkte Ausschreibung zurückgreifen. In vielen Bundesländern, auch in Berlin, existieren rechtlich festgeschriebene Wertgrenzen, bis zu deren Höhe auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet werden darf. Yzer sagte, sie wolle sich über eine Anhebung der Wertgrenzen mit Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) kurzfristig verständigen.

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