Berlins Justiz im Notbetrieb: Gespenstische Ruhe im Gerichtspalast
Bei den Gerichten passiert nur das Nötigste. Die Anwälte sehen das kritisch, sie wollen elektronisch verhandeln. Der Richterbund kritisiert den Justizsenator.
Während die Berliner Gerichte derzeit auf Notbetrieb herunterfahren, hat der Berliner Anwaltsverein gefordert, genau dies nicht zu tun. Der Vorsitzende des Anwaltsvereins, Uwe Freyschmidt, teilte mit: „Die Fortsetzung der Arbeit der Justiz muss auch in Krisenzeiten gewährleistet werden. Die Empfehlung des Präsidiums des Kammergerichts, alle Verhandlungen aufzuheben, ist nicht akzeptabel.“
Videoübertragungen könnten die persönliche Präsenz in Gerichtsverhandlungen auf einfachem Weg ersetzen. Die Zivilprozessordnung erlaube das. Hinzu komme, dass viele Zivilverfahren mit Zustimmung der Parteien auch ohne mündliche Verhandlung abgeschlossen werden könnten.
Freyschmidt forderte, die Justiz müsse einfache, allgemein verbreitete technische Möglichkeiten schaffen, um die Justizgewährung auch in den nächsten Monaten sicherzustellen.
Das Kammergericht hebt alle nicht zwingenden Sitzungen auf
Kammergerichtspräsident Bernd Pickel hatte in einer Erklärung am Dienstag den Richterinnen und Richtern des Kammergerichts empfohlen, grundsätzlich alle Sitzungen aufzuheben und nur noch in unaufschiebbaren Eilfällen durchzuführen.
Das Kammergericht hat eine Sonderregelung getroffen, die zunächst bis zum 17. April 2020 gelten soll. Es stehen aktuell nur zwei der bisher 22 Zivilsenate und jeweils ein Familien- und ein Strafsenat statt bisher jeweils sieben für Eilsachen zur Verfügung.
Das Landgericht und die Amtsgerichte haben ähnliche Einschränkungen beschlossen. Landgerichtspräsident Holger Matthiessen versandte am Montag ein „Pandemie-Rundschreiben“ an seine Mitarbeiter und kündigte an, dies jetzt täglich zu tun.
In seinem zweiten Rundschreiben von Dienstag schloss er sich der Empfehlung des Kammergerichts an und empfahl den Richtern ebenfalls, alle nicht eilbedürftigen Sitzungen bis zum 17. April aufzuheben.
Publikumsintensive Bereiche der Gerichte wurden für die Öffentlichkeit geschlossen. Die Geschäftsstellen der Straf- und Zivilkammern wurden an allen drei Standorten für den Publikumsverkehr gesperrt. Wer etwas möchte, soll dies schriftlich oder telefonisch erledigen.
Das Strafgericht führt Haftsachen und laufende Verfahren weiter
Im Strafgericht gilt: Laufende Hauptverhandlungen sollen fortgeführt werden. Hintergrund ist, dass ein Prozess platzt, wenn er zu lange unterbrochen wird. Haftsachen und andere Verfahren, die dem Beschleunigungsgebot unterliegen, sind vorrangig und sollen weiter terminiert und verhandelt werden. Die Öffentlichkeit bleibt zugelassen.
„In Nichthaftsachen sollten bitte ab sofort und zunächst bis zum Ende der Osterferien keine Hauptverhandlungen durchgeführt werden, bereits erfolgte Terminierungen sollten aufgehoben werden“, heißt es in dem Schreiben von Matthiessen. Ausgewirkt hat sich das auch auf den Fall des Polizeibeamten Peter G., der im Januar 2018 die 21-jährige Fabien Martini totfuhr. Die Anklage gegen ihn ist zugelassen, doch die Hauptverhandlung wird vorerst nicht eröffnet.
Die Beschäftigten der Gerichte sind aufgerufen, möglichst viel von zu Hause zu arbeiten und für den Arbeitsweg das Fahrrad oder Auto zu nutzen, um sich nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln einem Risiko auszusetzen. Es werden Listen mit privaten Mail-Adressen erstellt, um alle in der Justiz Beschäftigten auch zu Hause zu erreichen. Akten werden nicht mit der Post verschickt, „da die Zuverlässigkeit des Postversandes derzeit in Frage steht“, schreibt Matthiessen. Akten können zu Hause bearbeitet werden, müssen aber persönlich auf der Geschäftsstelle abgeholt werden. Für den Fall von Ausgangssperren hängte er an sein fünftes Rundschreiben am Freitag einen Passierschein an.
Der Richterbund kritisiert den Justizsenator, weil er schweigt
Der Landesverband Berlin des Richterbunds kritisierte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne): „Der Senator schweigt zum Umgang mit der Krise. Das offenbart erneut sein Desinteresse an der Justiz und den fehlenden Willen, zumindest in Krisenzeiten zu führen“, teilte Stefan Schifferdecker für den Landesvorstand mit.
Es sei zynisch, dass „an einigen Standorten Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zunächst lediglich Hinweise zu Hygienemaßnahmen und ein Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen zur Kenntnis erhielten, dass ihnen drei Tage Sonderurlaub zustehen“. Es bedürfe klarer Regelungen für alle Dienste, für die Bürger und die rechtsberatenden Berufe.
Der Landesverband des Richterbunds forderte die Richter auf: „Haben Sie den Mut, terminierte Verhandlungen aufzuheben. Sollte dies nicht möglich sein, reduzieren Sie die Termine für acht Wochen auf das gerade noch vertretbare Maß.“ Den Richterinnen und Richtern obliege die Sitzungsgewalt: „Machen Sie davon Gebrauch, denn für das Verhalten im Sitzungssaal werden wir keine Anweisungen erhalten.“
Schifferdecker kritisierte auch, dass die Festlegungen des Senats vom 13. März 2020 zu einem Anspruch auf die Kindernotbetreuung die Tätigkeiten der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (mindestens im Bereitschaftsdienst) nicht erwähnen. Das Land Brandenburg führe in einer entsprechenden Regelung gesondert den Bereich „Rechtspflege“ auf: „Das hätte dem Berliner Justizsenator auffallen müssen!“
Matthiessen wiederum geht davon aus, dass zumindest die Dienstkräfte, die den Notbetrieb aufrechterhalten, sehr wohl Anspruch auf Kinderbetreuung haben - an sein Rundschreiben Nr. 3 hängte er gleich das Formular an.
Im Anhang zu Rundschreiben Nr. 4 findet sich ein Schreiben der Finanzverwaltung, aus dem hervorgeht, dass man es dort genauso sieht und dass Beamte ansonsten zu Zwecken der Kinderbetreuung maximal zehn Tage freigestellt werden können, bei vollen Bezügen. Vorrang habe natürlich Heim- oder Telearbeit.
Matthiessen war auch der Erste, der empfahl, die Anwesenden einer Sitzung zu dokumentieren, wie es bei Veranstaltungen unter 50 Teilnehmern verlangt wird. Dem schloss sich die Justizverwaltung inzwischen an.
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