Einzelhandel in Berlin: Gericht stoppt Sonntagsverkauf
Seit Jahren dürfen in Berlin die Geschäfte während der Grünen Woche und bei anderen Großereignissen sonntags öffnen. Das könnte sich jetzt ändern.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren entschieden, dass der vom Senat genehmigte Sonntagsverkauf zur Grünen Woche (28. Januar), der Berlinale (18. Februar) und zur ITB (11. März) nicht rechtens ist.
Nach Auffassung der vierten Kammer reicht allein der Umstand, dass ein Ereignis „berlinweite Bedeutung“ hat, für ein öffentliches Interesse an einer ausnahmsweisen Ladenöffnung am Sonntag nicht aus. Geklagt hatte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. "Je weitreichender die Freigabe der Ladenöffnung in räumlicher und zeitlicher Hinsicht sowie in Bezug auf die einbezogenen Handelssparten und Warengruppen sei, umso höher müsse angesichts der stärkeren werktäglichen Prägung des Sonntages das Gewicht der für die Ladenöffnung angeführten Sachgründe sein", hieß es in dem Beschluss. Da die Veranstaltungen jeweils mehrtägig seien, könnten die Besucher auch werktags einkaufen. Außerdem lasse das Ladenöffnungsgesetz "spezifische Ausnahmen für den Messeverkauf und den Touristenbedarf zu".
Handelsverband spricht von "einer schlechten Nachricht für den Einzelhandel"
Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg, Nils Busch-Petersen, sprach von einer "schlechten Nachricht für den Einzelhandel", für die Gäste der Stadt und vor allem für die Beschäftigten zum Jahresende. Sollte diese Entscheidung auch im Hauptverfahren Bestand haben, drohe in der Stadt ein Abbau von Arbeitsplätzen im Handel im vierstelligen Bereich. Busch-Petersen sprach von einem ideologischen Kampf der Funktionäre gegen die Interessen der Arbeitnehmer und einer langsam aufgebauten Strategie der Gewerkschaft. Diese habe über Jahre hinweg Urteile in anderen Bundesländern gesammelt. Das Land Berlin wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung Beschwerde gegen die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
„Die Entscheidung setzt ein wichtiges Zeichen gegen zuletzt erhobene Forderungen, die Öffnungsmöglichkeiten an Sonn- und Feiertagen und die Sonntagsarbeit allgemein noch weiter auszudehnen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Gewerkschaft. Das Gericht habe festgestellt, dass die Sachgründe für eine Ausnahmegenehmigung zur Sonntagsöffnung nicht ausreichend seien und der Anspruch auf Sonntagsruhe schwerer wiege, sagte Petra Ringer, bei Verdi zuständig für den Einzelhandel. Sie verwies auf die anderswo erfolgreichen Klagen: „Jetzt war Berlin dran.“ Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Gräff, stellte die Frage, ob der Senat die richtige Kanzlei für das Verfahren beauftragt habe. „Möglicherweise ist es ratsam, dabei auch Experten hinzuzuziehen, die sich mit dem Thema seit Längerem beschäftigen“, sagte Gräff. Die jetzige Entscheidung sei „ein schwerer Schlag für den Wirtschaftsstandort“. Auch die Industrie- und Handelskammer bedauerte die Entscheidung.
Jahrelang hatte Verdi das Verfahren akzeptiert
Seit der letzten Reform des Berliner Ladenöffnungsgesetzes, das bundesweit als das liberalste gilt, legt der Senat seit 2009 acht Sonntage im Jahr fest, an denen die Geschäfte geöffnet haben dürfen. Verbunden sind die Daten mit in der Stadt stattfindenden Veranstaltungen. Zwei weitere Sonntag können Einzelhändler selbst aussuchen, um etwa aus Anlass eines Firmenjubiläums oder eines Straßenfestes ihr Geschäft zu önnen. In all den Jahren hat Verdi dieses Verfahren akzeptiert und ist nicht dagegen vorgegangen.
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