Stress ohne Grund: Gericht lehnt Anklage gegen Bushido ab
Sein Anwalt hat ihn mal wieder rausgehauen: Bushido wurde für sein Hasslied "Stress ohne Grund" zwar angeklagt, aber das Gericht verweigert die Eröffnung des Hauptverfahrens. Das Lied ist demnach Kunst.
Der Berliner Rapper Bushido muss sich vorerst nicht wegen seines umstrittenen Songs „Stress ohne Grund“ vor Gericht verantworten.
Wie sein Anwalt Stefan Conen dem Tagesspiegel am Donnerstag sagte, habe das Amtsgericht Tiergarten die Zulassung der Anklage wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Gewaltdarstellung verweigert. Bushido hatte als Gastsänger eines Rap-Kollegen in dem Lied unter anderem über den Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit, den früheren FDP-Bundestagsabgeordneten Serkan Tören, den Comedian Oliver Pocher und die Grünen-Politikerin Claudia Roth hergezogen.
Ihm wurde vorgeworden, sein Text sei schwulenfeindlich und rufe zu Mord und Gewalt auf. Auch Wowereit hatte den Rapper daraufhin angezeigt. „Das Gericht sieht die Tatbestände nicht als erfüllt an“, sagte Bushido-Anwalt Conen. Die im Grundgesetz geschützte Kunstfreiheit lasse solche Formen der Darstellung noch zu.
Die Interpretation der Ankläger, die fast den gesamten Text als schwulenfeindlich gedeutet hatten, habe das Gericht zurecht nicht geteilt, sagte Conen. Der Anwalt kritisierte weiter, die Staatsanwälte hätten sich öffentlichem Druck gebeugt und das Lied daher in alle Richtungen für Bushido negativ ausgelegt.
Gegen den Beschluss können noch sowohl die Ankläger wie die Anzeigeerstatter Beschwerde einlegen. Dann muss das Landgericht entscheiden.
Jost Müller-Neuhof
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