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Ein Schild "Hotel" ist an der mit Efeu bewachsenden Wand eines Gebäudes angebracht.
© dpa

Wegen Unverhältnismäßigkeit: Gericht kippt Brandenburger Beherbergungsverbot

Das Beherbergungsverbot für Gäste aus Corona-Hotspots ist außer Vollzug gesetzt. Geklagt hatten ein Hotel und eine Vermieterin mehrerer Ferienwohnungen.

Das Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat das Beherbergungsverbot in Brandenburg für Gäste aus Corona-Hotspots vorläufig außer Vollzug gesetzt. Dies ging am Freitagabend aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor. Das Gericht habe damit zwei Eilanträgen stattgegeben.

Die Antragstellerinnen, ein Hotelbetrieb im Landkreis Dahme-Spree und eine Vermieterin von Ferienwohnungen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin, hatten unter anderem geltend gemacht, dass die genannte Regelung für sie zu erheblichen Einnahmeverlusten führe und ihre verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit verletze. 

Das Gericht ist der Argumentation im Ergebnis gefolgt, dass das Beherbergungsverbot voraussichtlich unverhältnismäßig sei.

"Das Maß, in dem es voraussichtlich zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beitrage, stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu dem Gewicht der daraus folgenden Einschränkungen der Berufsfreiheit der Antragstellerinnen", heißt es in der Erklärung. 

Unverhältnismäßig eingeschränkt wurden dadurch aber auch "die verfassungsrechtlich geschützte allgemeine Handlungsfreiheit der Personen aus Risikogebieten, denen ein Übernachtungsaufenthalt oder Urlaub in Brandenburg verwehrt werde."

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Das Infektionsgeschehen könne dafür im Beherbergungsbetrieb etwa durch ein Hygienekonzept deutlich verringert werden. Zudem würden Gäste meistens alleine oder mit der eigenen Familie im Hotel oder der Ferienwohnung übernachten. 

Der Besuch eines Hotelrestaurants unterscheide sich nicht ersichtlich vom Besuch gastronomischer Einrichtungen außerhalb des Beherbergungsbetriebs, der nicht untersagt sei. (Tsp)

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