Apartments für Touristen: Gericht hält Vermietung für rechtmäßig
Der Eigentümer eines Gebäudes in der Wilhelmstraße darf auch weiterhin seine Wohnungen an Touristen vermieten. Das Verwaltungsgericht hat ein entsprechendes Verbot des Bezirksamts Mitte in einem Eilverfahren gekippt.
Das Bezirksamt Mitte hat im Kampf gegen die Ausbreitung von Ferienwohnungen in Mietshäusern eine Niederlage vor dem Verwaltungsgericht erlitten. In einem Eilverfahren erklärten die Richter, dass die Anordnung, die Vermietung mehrerer Wohnungen in Mitte als Ferienapartments zu verbieten, nicht rechtmäßig sei. Im November hatte die Bauabteilung des Bezirksamtes einem Eigentümer eines Gebäudes in der Wilhelmstraße untersagt, elf Wohnungen regelmäßig an Touristen zu vermieten, und mit einem Zwangsgeld von 10.000 Euro gedroht. Die Behörde hatte ihr Vorgehen mit Beschwerden unter anderem über Lärmbelästigungen begründet. Zudem handele es sich bei der Vermietung der Wohnungen um einen nicht genehmigten Beherbergungsbetrieb. Dem widersprach allerdings das Verwaltungsgericht. Deswegen sei die Vermietung durch die bestehende Baugenehmigung gedeckt. Der Hauseigentümer hat laut Gericht angegeben, dass die Mietverträge eine Dauer von drei bis acht Monaten umfassten.
Das Bezirksamt Mitte will laut Baustadtrat Carsten Spallek (CDU) jetzt die Begründung der Gerichtsentscheidung abwarten, um weitere Schreite zu prüfen. An dem Ziel, die Mieter in den Häusern vor Belästigungen und Verdrängung zu schützen, halte man fest, sagte Spallek. Sollte sich herausstellen, dass man mit dem Baurecht nicht weiterkomme, dann sei der Gesetzgeber gefragt, eine Lösung zu finden. Nach Schätzungen werden in Berlin bis zu 20.000 Wohnungen an Touristen vermietet. Besonders betroffen sind City-Bezirke wie Mitte.
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