BER und Justiz: Gericht: Flugroute über Wannsee zulässig
Die Risiken eines Absturzes über dem Forschungsreaktor im Südwesten sind nur theoretisch und daher hinzunehmen, urteilen die Richter des Oberverwaltungsgerichts
Starts und Landungen von Flugzeugen zum neuen Flughafen BER dürfen wie geplant über die so genannte Wannsee-Route führen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat die Klagen von Anwohnern und Gemeinden gegen den Flugverlauf am Donnerstagabend abgewiesen.
Die Route führt östlich an dem Gelände des Helmholtz-Zentrums vorbei, auf dem sich ein Forschungsreaktor befindet.
Die Richter sind der Auffassung, dass die ursprüngliche Festsetzung der Flugroute rechtmäßig sei. Das von den Klägern befürchtete Risiko eines Flugunfalls und der dadurch ausgelösten Freisetzung ionisierender Strahlung des Forschungsreaktors liege im Bereich des so genannten Restrisikos, das als Lebensrisiko von jedem zu tragen sei.
Dies habe ein im Auftrag des Senats erstelltes Sachverständigengutachten des TÜV Süd ergeben. Die von den Klägern vorgebrachten Einwände hätten die Ergebnisse des Gutachtens nicht erschüttern können.
[Warnung aus dem Wannsee-Reaktor für den Katastrophenfall: "Im Haus bleiben, Fenster schließen, Kopf waschen, Tiere duschen, das Freiluftgemüsebeet ignorieren, Kleidung in Plastikbeutel stecken..." Lesen Sie mehr hier konkret im Spandau-Newsletter. Dort galt die Warnung nämlich auch. Den Spandau-Newsletter gibt es in voller Länge und kostenlos hier leute.tagesspiegel.de]
Ebenso wenig sei die Route unter Fluglärmaspekten zu beanstanden. Eine erneute Revision wurde nicht zugelassen. Der Reaktor soll 2019 stillgelegt werden.
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