Da hilft nur beten: Gericht erlaubt Mohammed-Karikaturen bei Demo
Das Verwaltungsgericht hat angesichts der bevorstehenden Demonstration der rechtspopulistischen Partei "Pro Deutschland" vor Berliner Moscheen keine Sicherheitsbedenken. Die Polizei setzt auf Gewaltprävention.
Die Provokation ist da, und sie ist ganz offensichtlich gewollt: „Hasta la vista, Salafista“ ist das Motto der rechtspopulistischen Partei „Pro Deutschland“, die an diesem Sonnabend mit umstrittenen Mohammed-Karikaturen vor Moscheen in Wedding und Neukölln demonstrieren will. Und das darf sie: Das Verwaltungsgericht wies am Donnerstag den Eilantrag dreier Moscheevereine zurück, deren Ziel es war, das Zeigen der Karikaturen verbieten zu lassen. Es stehe nicht fest, dass das Zeigen der Zeichnungen strafbar sei, und damit liege keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit vor, so die Richter. Zudem fielen die Karikaturen unter die Kunstfreiheit. Damit bestätigte das Gericht die Auffassung der Versammlungsbehörde.
Die hatte der Anmelderin der Demo, der „Bürgerbewegung Pro Deutschland“, bereits vorgeschrieben, zu den Moscheen jeweils rund 50 Meter Abstand einzuhalten, und ihnen entsprechende Versammlungsorte zugewiesen. Daran hatte das Gericht nichts auszusetzen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte den Beschluss der Vorinstanz am Freitag.
Das Zeigen der Mohammed-Karikaturen bei einer Demo in Bonn hatte im Frühjahr Ausschreitungen provoziert, bei denen 29 Polizisten verletzt wurden. Deshalb stellt sich die Frage, welche Mittel die Polizei hat, um Derartiges schon vorab zu unterbinden.
Die Versammlungsbehörde habe zwei Sachen abzuwägen gehabt, erklärte ihr Leiter Joachim Haß. Einerseits das Recht von „Pro Deutschland“, sich zu versammeln und Meinungen kundzutun, „andererseits muss auch sichergestellt werden, dass die Moscheebesucher unbehelligt in die Moschee und heraus kommen können“, so Haß. Deshalb habe die Polizei festgelegt, dass die Rechtspopulisten nicht direkt vor der Al-Nur-Moschee in der Haberstraße, der Dar-Assalam-Moschee in der Flughafenstraße und der As-Sahaba-Moschee in der Torfstraße protestieren dürfen. Generell lotet die Polizei mit Anmeldern von Demonstrationen im Gespräch aus, wo Konflikte drohen, und versucht diese zu entschärfen, etwa indem sie eine andere Route anbietet. Zeigt der Anmelder sich uneinsichtig, kann die Polizei Auflagen erteilen. Werden die nicht akzeptiert, muss das Verwaltungsgericht entscheiden – häufig sehr kurzfristig. Die Auflage, Abstand zu halten, gilt am Sonnabend auch für die Gegendemonstranten eines linken Bündnisses gegen „Pro Deutschland“.
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Zudem hat die Polizei auch Kooperationsgespräche mit Verbänden und Moscheevereinen geführt, um die Gläubigen darin zu bestärken, sich nicht provozieren zu lassen. Die Gewerkschaft der Polizei rief ebenfalls alle Beteiligten zum Gewaltverzicht auf und erinnerte daran, dass, wer in Deutschland demonstriere, seinen Protest „bis zur gesetzlichen Schmerzgrenze zuspitzen“ dürfe.
Auch zum Mittel der „Gefährderansprache“ greift die Polizei vor brisanten Demonstrationen, wenn es erforderlich ist. Dazu müssen allerdings bestimmte Kriterien erfüllt sein. „Die Person, die wir vorab ansprechen, muss als Tatverdächtiger bekannt sein und in den vergangenen zwölf Monaten Gewalttaten begangen haben“, erklärt Polizeisprecher Stefan Redlich. „Wir bitten dann freundlich darum, friedlich zu bleiben, und machen deutlich, dass die Polizei weiß, dass diese Person Straftaten begangen hat“, sagt Redlich. Vor den jährlichen 1.-Mai-Demonstrationen gebe es bis zu 100 Gefährderansprachen. Vor der „Pro Deutschland“- Demo sei dies aber nicht erforderlich gewesen – es gebe keine Erkenntnisse, dass die Teilnehmer gewalttätig sind oder in den vergangenen zwölf Monaten waren.
Tanja Buntrock, Fatina Keilani
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