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Die Mieten steigen unablässig.
© imago/Christian Ohde

Rechtsprechung: Gericht bestätigt Mietspiegel

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat den Mietspiegel von 2015 als gültig bestätigt

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat die Beschwerde eines Vermieters gegen den Mietspiegel zurückgewiesen und damit ein Urteil des Landgerichts bestätigt. Dieses hatte vor zwei Jahren in dem zugrunde liegenden Verfahren geurteilt, dass der Mietspiegel 2015 zur Ermittlung der ortsüblichen Miete angewandt werden kann und es keines gesonderten Gutachtens eines Sachverständigen bedarf. Die Mieter müssten deswegen einer von dem Vermieter eines Mietshauses in Kreuzberg verlangten Mieterhöhung um 15 Prozent nicht zustimmen.

Mieterverein: "Sieg für die Mieter"

Der Berliner Mieterverein begrüßte den erst jetzt bekannt gewordenen, aus dem Mai stammenden Beschluss des Verfassungsgerichts (VerfG 171/16) und sprach von einem Sieg für die Mieter. Die Entscheidung sei auch eine Niederlage für die Wohnungsgesellschaft Deutsche Wohnen, die ihrerseits versuche, mit mehreren Verfassungsbeschwerden den Berliner Mietspiegel für unbrauchbar zu erklären.

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