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Rein in den Stall. Geflügel im Nordosten ist in Gefahr.
© dpa

Vogelgrippe-Vorbeugung in Berlin: Geflügel muss im Stall bleiben

Tauben, Gänse und Enten: Wer nah am Wasser Geflügel hält, muss die Tiere ab sofort im Stall lassen. Das gab die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz bekannt.

Aus Furcht vor einer Ausbreitung der Vogelgrippe bis nach Berlin soll das Geflügel rund um große Gewässer ab sofort im Stall bleiben. Eine entsprechende Empfehlung hat die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz den Berliner Bezirken gegeben.

Mit diesem so genannten Aufstallungsgebot soll versucht werden, eine Ansteckung durch infizierte Wildvögel einzuschränken. Diese Regelung gilt für alle Geflügelhalter in einem 500 Meter großen Umkreis rund um die Gewässer. Betroffen sind  konventionelle Betriebe, Bio-Betriebe sowie für private Halterinnen und Halter von Hausgeflügel.

Der Virus wurde auf Rügen entdeckt

Auf der Insel Rügen war am Wochenende bei einer Wildente der Vogelgrippe-Virus H5N8 festgestellt worden. Das Friedrich-Loeffler-Instituts hatte daraufhin das Risiko, dass Wildvögel das in Deutschland verbreiten können, als hoch eingeschätzt. Bislang gibt es nach Einschätzung der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz aber noch keinen Hinweis auf eine Ausbreitung der Vogelgrippe bis nach Berlin.

Die Stallpflicht soll für diese Gewässer gelten: Kleiner Wannsee, Großer Wannsee, Krumme Lanke, Schlachtensee, Tegeler See, Havel, Hohenzollernkanal, Langer See, Große Krampe, Seddinsee, Krossinsee, Zeuthener See und Müggelsee.

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