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Ab dem 25. Mai können wieder Termine beim Bürgeramt gebucht werden – aber nur für dringende Fälle.
© Kai-Uwe Heinrich

Berliner Bürgerämter im Notbetrieb: Für die Reisepapiere wird es eng

Ab dem 25. Mai kann man wieder Termine in den Bürgerämtern buchen. Doch reicht die Zeit noch aus, einen gültige Ausweise für den Auslandsurlaub zu beantragen?

Außenminister Heiko Maas macht leise Hoffnungen, dass der Sommerurlaub im Ausland in diesem Jahr trotz der unberechenbaren Pandemie noch möglich werden könnte.

Eng werden könnte es allerdings für Berliner, die keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass mehr haben. Denn bei den Bürgerämtern sind die Chancen gering, einen der begehrten Nottermine zu erhalten.

„Einen Termin kann ich Ihnen leider vorerst nicht anbieten. Die Bürgerämter haben auf unbestimmte Zeit geschlossen. Aufgrund der aktuellen Lage können Sie sich weiter mit Ihrem abgelaufenen Ausweis ausweisen. Bitte informieren Sie sich zwischenzeitlich, zum Beispiel Online, wann wir wieder öffnen und buchen Sie sich dann einen Termin“, lautete ein Schreiben an einen Bürger von vergangener Woche.

Ab dem 25. Mai können laut Innenverwaltung bei den Bürgerämtern Termine wieder online oder telefonisch über die zentrale Behördennummer 115 „in begrenztem Umfang“ gebucht werden.

In einem ersten Schritt stehen Termine vorrangig für Dienstleistungen mit oberster Priorität, bei denen eine persönliche Vorsprache notwendig ist, zur Verfügung. Dazu zählen An-, Ab- und Ummeldungen sowie Pass- und Personalausweisangelegenheiten, Führungszeugnisse oder Führerscheinangelegenheiten.

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Noch haben die Bürgerämter einen Notbetrieb eingerichtet: Berliner, die dringend Dokumente benötigen, erhalten ausgewählte Termine.

Das gilt für beruflich benötigte Personal- oder Reisedokumente und bei dem kompletten Verlust von Personaldokumenten. Im Einzelfall entscheide dies das jeweilige Bürgeramt. So laute eine Übereinkunft mit den Bürgerämtern, hieß es aus der Innenverwaltung.

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Bei der Dringlichkeit gehen die Bürgerämter nach diversen Kriterien vor: Wer zum Beispiel noch einen gültigen Reisepass neben einem abgelaufenen Personalausweis besitzt, wird nicht als „dringlicher Fall“ bewertet. Man könne sich innerhalb Deutschlands und der EU entweder mit Personalausweis oder mit Reisepass ausweisen.

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat geregelt, dass während der Eindämmungsphase der Pandemie „in der Regel“ keine Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Ausweispflicht durch die zuständigen Behörden eingeleitet werden, wenn der Personalausweis oder der Reisepass ab dem 1. März 2020 oder danach ungültig geworden ist.

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Nach Angaben des BMI reicht für Länder der Europäischen Union sowie Andorra, Bosnien und Herzegowina, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Türkei und Vatikan auch ein gültiger Personalausweis als Reisedokument.

Etwa 50 Prozent aller Bürgerämter mussten schließen

Deutschland hat außerdem mit einigen europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisedokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit als Identitätsnachweis anerkannt werden. Zu diesen Ländern zählen unter anderem Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Schweiz, Slowenien.

Während des Notbetriebs der Bürgerämter mussten einige Standorte zeitweise schließen, da dort der Mindestabstand zwischen Kunden und Mitarbeitern nicht eingehalten werden konnte. Dies betraf während der Dauer der Einschränkungen etwa 50 Prozent aller Standorte. Laut Innenverwaltung gibt es in jedem Bezirk mindestens einen Standort, der nur nach vorheriger individueller Terminabsprache geöffnet ist.

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