zum Hauptinhalt
Tob’ dich mal aus. Hunde rennen gerne, aber in den Berliner Parks soll das nach dem Willen der Bezirke auch wohlerzogenen Tieren künftig untersagt sein.
© dpa

Debatte nach dem Bello-Dialog: Freiheit im Park? Nicht für Hunde

Der Bello-Dialog ist beendet, die Diskussion geht weiter: Denn die Bezirke halten gar nichts von der Idee, Tiere in den öffentlichen Grünanlagen ohne Leine herumlaufen zu lassen.

Wieder freilaufende Hunde in Berliner Parks? Die meisten Grünflächenämter der Bezirke lehnen diese Idee entschieden ab. Und zwar ganz unabhängig davon, ob die Tiere wohlerzogen sind und ihre Halter einen Hundeführerschein haben. „Als ich diesen Wunsch gehört habe, kam ich mir vor wie im Irrenhaus“, sagt der zuständige Stadtrat in Neukölln, Thomas Blesing (SPD). Er reagiert auf einen Vorschlag, der am Dienstag zum Abschluss des von Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) initiierten „Bello-Dialogs“ auf den Tisch kam. Wie berichtet hat sich diese Diskussionsrunde, an der Hundfreunde ebenso wie -gegner teilnahmen, für eine generelle Leinenpflicht in der Stadt ausgesprochen. Das Gremium hat aber auch eine Ausnahme vorgeschlagen: Es soll sich von der Leinenpflicht befreien können, wer mit seinem Tier eine Hundeschule besucht, eine Prüfung besteht und so einen Hundeführerschein erwirbt. Diese Tiere sollen dann nicht nur auf Bürgersteigen, sondern auch in Parks frei laufen dürfen.

Der vor einem Jahr gestartete Bello-Dialog soll „ein friedlicheres Miteinander von Menschen mit und ohne Hund“ fördern. Deshalb rief Justizsenator Heilmann Bürgerforen und danach eine Sondierungskommission zusammen. Sie bündelte die Ideen und erarbeitete konkrete Lösungsvorschläge. Dabei ging es ums Anleinen, um die schon bestehenden Auflagen für Kampfhunde, um mehr Auslaufgebiete, das Dauerärgernis Hundekot und letztlich um die Frage, wie man die derzeitige Hundeverordnung verbessern kann.

Bei ihrem Ruf nach einer generellen Leinenpflicht hat sich die Kommission an einem Vorschlag der Berliner Amtsveterinäre von 2011 orientiert. Dieser kombiniert den Leinenzwang mit dem angestrebten Hundeführerschein. Wer eine Gehorsamkeitsprüfung für den Schein ablegt, darf sein Tier auf Plätzen und Bürgersteigen von der Leine lassen. Das Privileg soll mehr Menschen motivieren, ihr Tier besser in den Griff zu bekommen. Am generellen Leinenzwang in allen Parks rütteln die Veterinäre aber nicht. Dass geprüfte Tiere künftig auch dort frei laufen sollen, schlagen nur die Gremien des Bello-Dialogs vor.

„Eine solche Ausnahmeregelung erfordert viel zu aufwendige Kontrollen. Wir haben ja noch nicht mal genug Leute, um das jetzige Leinengebot in den Parks zu überwachen“, sagt Stadtrat Blesing in Neukölln. Außerdem erwartet er Ärger, wenn in der stark genutzten Hasenheide „zwischen Sonnenbadern und Kindern noch Hunde herumrennen.“ Stadtrat Hans Panhoff (Grüne) aus Friedrichshain-Kreuzberg pflichtet ihm bei, besonders hinsichtlich des „ Kontrollproblemes“.

Die Justizverwaltung bemüht sich unterdessen, die Aufregung zu dämpfen. Die Wunschliste des Bello-Dialogs sei ja nicht verbindlich. Experten der Senatsverwaltungen müssten nun prüfen, was „sinnvoll und juristisch haltbar in eine novellierte Hundeverordnung übernommen werden kann“. Ein Textvorschlag der Fachleute soll dann ins Abgeordnetenhaus gehen, das letztlich abstimmt.

Brandenburg lehnt den Hundeführerschein und eine generelle Leinenpflicht kategorisch ab. „Unsere jetzige Hundeverordnung für die Kommunen reicht völlig aus“, teilt das Innenministerium mit. Diese ist mit der jetzigen Berliner Verordnung nahezu identisch. Beide schreiben einen Leinenzwang auf stark frequentierten Plätzen, in Parks oder Treppenhäusern vor sowie eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht für fünf Kampfhundrassen. Dadurch habe sich die Zahl der Bissattacken von 2004 bis 2011 von knapp 800 auf 604 pro Jahr verringert, heißt es in Brandenburg. In Berlin ist die Bilanz weniger positiv. Hier gab es 2011 genau 706 Vorfälle, ein Plus von sieben Prozent gegenüber 2010.

Wenn die Berliner Experten nun verbindliche Lösungen für Führerschein und Leinenpflicht ausarbeiten, können sie sich Hamburg zum Vorbild nehmen. Dort wird beides seit 2007 „mit Erfolg“ praktiziert, heißt es bei den Behörden der Hansestadt. Das Beispiel zeigt aber auch, wieviele komplizierte Details zuvor geklärt werden müssen. Welche Qualifikationen braucht eine anerkannte Hundeschule, welche Aufgaben sollte die Prüfung quer durch den Hundeknigge beinhalten? Müssen auch erfahrene langjährige Hundehalter nochmal den offiziellen Test absolvieren? Und gilt der Führerschein nur für den jeweiligen Erwerber – oder gleich für die ganze Familie? Hamburg ist strikt. Nur wer den Hund vorgeführt hat, darf ihn von der Leine lassen.

Zur Startseite