Merkwürdige Praxis: Flüchtlinge in Turnhallen bekamen Einzugsbescheide für Rundfunkgebühren
Verwunderung bei Flüchtlingen und ihren Helfern. Selbst Asylsuchende, die derzeit in Turnhallen untergebracht sind, bekamen dieser Tage Einzugsbescheide für Rundfunkgebühren. Obwohl dies nicht so sein soll.
Irritation und Kopfschütteln nicht nur bei Flüchtlingen lösten in den vergangenen Wochen Zahlungsaufforderungen aus, die von der Einzugszentrale für Rundfunkgebühren, der früheren GEZ, an Asylsuchende verschickt wurden – auch, wenn sie in Turnhallen untergebracht sind.
Die Rundfunkgebührenzentrale weist die Kritik zurück. Alle Neuankömmlinge in der Bundesrepublik erhielten die Aufforderungen, sobald sie mit einer Wohnadresse bei den Behörden gemeldet seien. „Für den Beitragsservice, der im Auftrag der Rundfunkanstalten den Rundfunkbeitrag erhebt, ist es allein von den Meldedaten her nicht möglich zu erkennen, wo die gemeldete Person lebt“, heißt es in einer Mitteilung des Beitragsservice, wie die GEZ seit der Umstellung der Gebühr auf eine Haushaltsabgabe offiziell heißt.
Flüchtlingsheime sollen eigentlich nicht angeschrieben werden
Grundsätzlich seien aber Asylbewerber von der Abgabe ausgenommen. Man habe deshalb die Städte und Kommunen schon vor längerer Zeit gebeten, mitzuteilen, bei welchen Adressen es sich um Asylbewerberunterkünfte handele. Diese würden dann nicht mehr angeschrieben. Für Berlin bedeutet dies, dass das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) der Rundfunkgebührenzentrale eine entsprechende Meldung zukommen lassen müsste. In der zuständigen Sozialverwaltung sei das Problem bekannt, sagte Sprecherin Tabea Wilke: „Wir arbeiten derzeit an einer raschen Lösung.“