zum Hauptinhalt
Weniger Tempo. Auf der Leipziger Straße gilt jetzt schon ein Limit, damit die Luft sauberer wird.
© Fabian Sommer/dpa

Beschluss des Senats: Fahrverbote in Berlin für Dieselautos kommen

Der neue Luftreinhalteplan betrifft allein drei Straßenabschnitte in der Leipziger Straße. Auch in Moabit und Mitte werden Straßen nicht mehr passierbar sein.

Durchfahrverbote für Dieselfahrzeuge bis Euro 5 wird es in Berlin jetzt „zeitnah“ geben, wie aus Koalitionskreisen zu vernehmen ist. Der Senat will am Dienstag die Novelle des Luftreinhalteplans als rechtliche Grundlage dafür beschließen. Die Durchfahrverbote sollen allein drei Straßenabschnitte in der Leipziger Straße auf einer Gesamtlänge von 269 Metern betreffen.

Auf rund 100 Metern soll in der Brückenstraße zwischen Köpenicker Straße und Rungestraße kein älteres Dieselfahrzeug mehr durchfahren dürfen. Das gilt auch für zwei Abschnitte in der Reinhardtstraße (Charitéstraße bis Margarete-Steffin-Straße und Margarete-Steffin-Straße bis Kapelle-Ufer), in Alt-Moabit von Gotzkowsky- bis Beusselstraße, in der Friedrichstraße zwischen Mittel- und Dorotheenstraße.

Auch Abschnitte in der Stromstraße (Bugenhagenstraße bis kurz vor Turmstraße) und in der Leonorenstraße von Kaiser-Wilhelm- bis Saarburger Straße sind für Dieselfahrzeuge bis Euro 5 künftig nicht mehr passierbar.

Kein Diesel-Durchfahrverbot soll es dem Vernehmen nach mehr geben auf dem ursprünglich geplanten Abschnitt auf dem Kapweg von Kurt-Schumacher-Damm bis Scharnweberstraße. Ausnahmen soll es geben für Anwohner, Handwerker, Lieferverkehr, Pflegedienste und Menschen, die ihren Arbeitsplatz dort haben.

Durch eine erfolgreiche Klage vor dem Verwaltungsgericht hatte die Deutsche Umwelthilfe eine Ausweitung der Fahrverbote im Oktober 2018 erwirkt. Das Verwaltungsgericht hatte damals elf Streckenabschnitte in der Innenstadt für Fahrverbote benannt. Dort wurde der Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm besonders stark überschritten. Die Verwaltung hatte dann die Aufgabe, den Luftreinhalteplan entsprechend den Vorgaben des Gerichts zu überarbeiten.

Senat will mehr Tempo-30-Zonen

Nach den Daten des Umweltbundesamts wurde der Grenzwert im Jahr 2018 an zwölf von 24 Messstationen in Berlin überschritten. Platz zwei der höchsten Werte teilten sich mit jeweils 51 Mikrogramm pro Kubikmeter die Hauptstraße in Schöneberg sowie der Spandauer Damm. Angesichts dieser Ergebnisse will die Senatsverwaltung die Anzahl der Tempo-30-Zonen deutlich erweitern. Im Gespräch waren 117 Abschnitte von Hauptverkehrsstraßen in Berlin.

Wie viel das Tempolimit wirklich bringt, lässt sich für die aktuellen Versuchsstrecken in der Leipziger Straße oder in der Hauptstraße erst nach Ablauf eines Jahres sagen – zumal auch bei der Stickstoffdioxid-Belastung das Jahresmittel die entscheidende Größe ist. Aus früheren Untersuchungen ist bekannt, dass die Belastung mit Einführung von Tempo 30 um fünf bis sieben Mikrogramm pro Kubikmeter Luft sinkt.

Der Grenzwert liegt bei 40. Diese Erfahrungen wurden an Silberstein-, Schildhorn- und Beusselstraße gesammelt, deren Messdaten aus den drei Jahren vor und nach Einführung von Tempo 30 mit denen anderer Straßen ohne dieses Limit verglichen wurden. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts „durfte“ der Senat für künftige Tempo-30-Strecken pauschal eine Reduzierung von fünf Mikrogramm pro Kubikmeter Luft annehmen.

Perspektivisch soll auch das Parken in Berlin wie berichtet um bis zu vier Euro teurer werden. Rot-Rot-Grün will das Autofahren in der Stadt unattraktiv machen. Innerhalb des S-Bahn-Rings sind derzeit 40 Prozent der Parkflächen Gebiete mit Parkraumbewirtschaftung. Bis 2020 sollen es 75 Prozent sein.

Zur Startseite