Schutz gegen Fahrraddiebstahl: Sattelfest versichert
Mehr als 300.000 Fahrräder werden in Deutschland jährlich gestohlen. Für die Besitzer gibt es nur selten ein Wiedersehen. Versicherungen federn zumindest die finanziellen Folgen ab, doch nicht alle bieten den gleichen Leistungsumfang.
Oft reichen wenige Minuten - und weg ist der geliebte Drahtesel. Mehr als 300.000 Mal schlagen Fahrrad-Diebe nach Angaben des Gesamtverbandes der deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV) pro Jahr zu. Für den Besitzer ist das eine böse Überraschung, wenn er aus dem Kino oder aus der Stammkneipe zurückkommt. Und: Nur zehn Prozent der Diebstähle werden aufgeklärt. Glücklich, wer da eine geeignete Versicherung hat.
Ausschlussbedingungen beachten
Doch viele Fahrradbesitzer bleiben auf dem Schaden sitzen, wie Gerald Archangeli, Vizepräsident des Bundesverbandes deutscher Versicherungskaufleute, weiß. „Bei Fahrraddiebstahl springt zwar die Hausratversicherung ein - doch nur, wenn das Rad aus einem verschlossenen Einzelkeller oder der Wohnung geklaut wurde.“ Dann bekommt der geschädigte Radler den Neuwert erstattet. Sind keine Einbruchsspuren nachweisbar, geht die Versicherung von einfachem Diebstahl aus und zahlt keinen Cent.
Die meisten Diebstähle geschehen jedoch nicht im Haus, sondern auf der Straße. „Damit das Rad auch hier versichert ist, muss der Besitzer seine Hausratversicherung um einen Fahrradschutz erweitern lassen“, erklärt Archangeli. Der kostet allerdings extra. Die Höhe des Aufpreises ist abhängig vom Wohnort und der Versicherungssumme der Police.
„Wer sich für den Extraschutz entscheidet, sollte darauf achten, dass dieser rund um die Uhr besteht“, rät Roland Huhn vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC). Das ist bei Neuverträgen mittlerweile häufig der Fall - doch in älteren Policen ist die Zeit zwischen 22.00 und 6.00 Uhr oft vom Versicherungsschutz ausgenommen. „Ausnahmen lassen die Versicherer in diesen Fällen nur gelten, wenn das Rad in Gebrauch war, also etwa während des Kinobesuches vor dem Kino stand.“ Wer sein Rad dagegen nachts grundsätzlich auf der Straße abstellt, geht nach den alten Bedingungen bei einem Diebstahl leer aus.
Der ADFC-Experte empfiehlt Fahrradbesitzern deshalb, in ihre Versicherungsunterlagen zu schauen. „Wer noch die Nachtklausel im Vertrag stehen hat, sollte sich um eine neue Police mit 24-Stunden-Schutz kümmern.“ Die Hausratversicherung bietet laut Huhn den Vorteil, dass sie alle im Haushalt vorhandenen Fahrräder abdeckt. Werden etwa einer Familie auf einer Radtour mehrere Räder gestohlen, springt die Versicherung auch für alle ein.
Sonderfall E-Bikes
Der Schutz für Räder ist jedoch stets auf einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt - ein oder zwei, höchstens aber fünf Prozent. Wer also 30.000 Euro Hausrat versichert hat, bekommt bei einem Prozent Erstattung gerade einmal 300 Euro, bei üppigen fünf Prozent sind es auch nur 1500 Euro. „Für teure Räder und erst recht für Pedelecs reicht das nicht aus“, sagt Huhn.
Angesichts des Booms der Elektrofahrräder bieten Versicherer zunehmend Vertragsbausteine mit pauschaler Deckung an. „Unabhängig von der Versicherungssumme bekommt der Kunde dann im Schadensfall 500 oder 1000 Euro ausgezahlt“, erklärt Archangeli. Dennoch gelte auch dieser Schutz nur bis zu einer Obergrenze, die je nach Versicherer bei etwa 3000 Euro liegt.
Den vollen Wert des Rades erstatten spezielle Fahrradversicherungen. Eine Police kostet pro Jahr um die zehn Prozent des Kaufpreises. Entweder ist dafür nur das Diebstahlrisiko abgedeckt - oder auch Schäden durch Vandalismus oder den Klau einzelner Teile. Manche Versicherer gewähren einen Rabatt, wenn der Besitzer eine Code-Nummer in den Rahmen gravieren lässt. Möglich ist das bei der Polizei, bei Fahrradclubs sowie manchen Fahrradhändlern.
Nicht zum Hausrat zählen schnellere Elektroräder, für die ein Versicherungskennzeichen nötig ist. Für diese sogenannten S-Pedelecs oder E-Bikes ist die Fahrzeugversicherung zuständig. Sie zahlt bei Diebstahl aber nur, wenn der Halter eine Kasko abgeschlossen hat.
Ohne Beleg geht nichts
Damit Versicherte an ihr Geld kommen, ist einiges zu beachten. „Zwingend ist auf jeden Fall eine Anzeige bei der Polizei“, erklärt Bianca Boss, Sprecherin des Bundes
der Versicherten (BdV). Mit dem Aktenzeichen sollten sich Geschädigte dann an ihre Versicherung wenden. „Um zu beweisen, dass man tatsächlich der Eigentümer des Rades ist, benötigt man zudem den Kaufbeleg inklusive Rahmennummer.“ Extra-Tipp: Wer die Rechnung weggeworfen oder das Rad geschenkt bekommen hat, kann vom Händler meist ein Duplikat bekommen. „Stammt das Rad dagegen aus dem Supermarkt und existiert nur ein Kassenbon, kann es mit einer Erstattung schwierig
werden“, erklärt Boss. (dpa)
Christian Eigner