S-Pedelecs vs. normale E-Bikes: Lüftchen oder Sturm?
Ein Elektro-Rad ist eine tolle Sache. Den eingebauten Rückenwind gibt es sogar in zwei Leistungsstufen. Mit einem S-Pedelec sind mühelos Geschwindigkeiten bis zu 45 km/h drin. Doch es gibt auch wichtige Einschränkungen. Beim Kauf sollten daher ein paar Dinge beachtet werden, sonst kann schnell Frust aufkommen.
Warum nicht mal auf Tempo machen? Mit bis zu 45 Stundenkilometer unterwegs sein ohne sich groß anzustrengen – Das hört sich erst mal verführerisch an. Zumal die neuen S-Pedelecs trotz ihrer stärkeren Motoren mittlerweile auch eine ordentliche Reichweite vorweisen können. Bis zu 150 Kilometer weit soll der eingebaute Rückenwind bei den meisten Rädern anhalten. Das reicht selbst für die längsten Wochenendtouren und klingt erstmal einfach famos. Zumal in Berlin und Brandenburg dem ausgedehnten Ausflug kaum nennenswerte Steigungen entgegenstehen und sich bei den meisten der neuen Räder die Reichweite über Rekuperation, also die Rückgewinnung von Energie beim Bremsen, sogar noch ausdehnen lässt.
Nichts für Freizeitradler
Aber es gibt auch den ein oder anderen Fallstrick, den die schnellen E-Bikes mit sich bringen. Dessen sollten sich die Käufer bewusst sein. Da wäre zunächst der nicht unerhebliche Aufpreis, den so ein S-Pedelec gegenüber einem normalen E-Bike mit sich bringt. Die günstigsten Räder gibt es ab etwa 2500 Euro, aber eigentlich werden für ein ordentliches Fahrrad mindestens 3500 Euro fällig. Das ist schon ein satter Aufschlag gegenüber den langsameren Varianten. Ein solides Pedelec ist schon ab 2000 Euro zu haben.
Vor allem aber gebietet die Straßenverkehrsordnung an vielen Ecken den schnellen E-Bikes Einhalt. So sind zum Beispiel die Radwege für S-Pedelecs grundsätzlich tabu. Das gilt nicht nur für Radwege neben der Straße sondern auch für jegliche Abkürzungen durch Parks oder Fahrradstraßen. Auch in für Fahrräder freigegebene Einbahnstraßen dürfen die schnellen E-Bikes nicht entgegen der Fahrtrichtung fahren. Wald- und Feldwege, die nicht für motorisierte Zweiräder freigegeben sind, dürfen ebenso wenig befahren werden. Ausflüglern bleiben damit viele schöne Wege abseits der von Autos befahrenen Straßen verwehrt.
Zählt nicht mehr als Fahrrad
Außerdem bekommt jedes S-Pedelec ein Kennzeichen und muss versichert sein. Offiziell gilt das S-Pedelec als Motorkraftrad und wird entsprechend wie ein Mofa oder ein kleiner Roller behandelt. Ohne Kennzeichen tritt bei einem Unfall die Privat-Haftpflicht nicht in Kraft. Das ist der entscheidende Unterschied zu den normalen Pedelecs. Zudem ist das fehlende Kennzeichen ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und wird mit zwei Punkten im Flensburger Zentralregister bestraft. Eine Diebstahlversicherung empfiehlt sich hingegen für beide Arten. Schließlich sind die Anschaffungskosten für alle Pedelecs verhältnismäßig hoch.
Einen Vorteil haben S-Pedelecs allerdings: Es gilt keine generelle Helmpflicht. Den Nutzern steht es frei, ob sie einen Kopfschutz aufsetzen oder nicht. Dafür orientieren sich die Promillegrenzen an denen für Kraftfahrzeuge. Das bedeutet, dass bei mehr als 0,5 Promille der Führerschein weg ist. Und nicht zuletzt sind auch die beliebten Kinderanhänger verboten, die von Familien gerne an die Fahrräder der Eltern gehängt werden. Bei S-Pedelecs dürfen Kinder nur auf einem geeigneten Fahrradsitz bis zu einem Gewicht von 40 Kilogramm mitfahren.