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Das Landessozialgericht verhandelt über Sonderzahlungen an Vorstandsmitglieder Angelika Prehn, Uwe Kraffel und Burkhard Bratzke.
© Nestor Bachmann

Kassenärztliche Vereinigung Berlin: Ex-KV-Chefs sollen 549.000 kassiert haben

Vier Ex-Funktionäre der KV stehen seit Montag vor dem Landgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, sich Übergangsgelder verschafft zu haben.

Der Fall wurde vor sieben Jahren bekannt und sorgte für Aufsehen: Die drei damaligen Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin hatten Übergangsgeld von je 183 000 Euro kassiert. Obwohl die Hauptamtlichen für weitere sechs Jahre im Amt blieben und nicht in eine eigene Praxis zurückkehrten. Ein illegaler Griff in die Kasse? Vier Ex-Funktionäre der KV stehen seit Montag vor dem Landgericht.

Sie waren jahrelang die Berliner KV-Spitze: Angelika Prehn als Chefin, ihr damaliger Vize Uwe Kraffel und das damalige Vorstandsmitglied Burkhard Bratzke. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, sie hätten sich Anfang 2011 in einem rechtswidrigen Manöver und mit Hilfe eines vierten Angeklagten Übergangsgelder verschafft. Laut Anklage soll Jochen Treisch, damals neu gewählter Vorsitzender der Vertreterversammlung (VV), dem Drängen auf eine nachträgliche Änderung der Dienstverträge der Vorstände nachgegeben haben. Die Anklage lautet auf besonders schwere Untreue sowie auf Anstiftung dazu.

Vorwürfe, die aus Sicht der Verteidiger haltlos sind. „Die Staatsanwaltschaft hat zentrale Gesichtspunkte verkannt“, begann der Anwalt der heute 73-jährigen Fachärztin für Allgemeinmedizin. Es liege kein strafrechtlich relevantes Verhalten vor. Im Januar 2011 sei eine Vereinbarung über die Zahlung der Gelder geschlossen worden. „Vor, während und nach der Unterzeichnung hat es eine anwaltliche Beratung gegeben“, sagte ein weiterer Verteidiger. Und er fragte: „Warum hätten es die Angeklagten, die keine Juristen sind, besser wissen sollen?“ Die Vorstände wären ohne dieses Geld nicht bereit gewesen für eine zweite Amtsperiode. Bei Verzicht hätten die Gehälter erhöht werden müssen.

Für den Ex-Vorsitzenden der Vertreterversammlung, das sogenannte 40-köpfige Ärzteparlament, sagte seine Anwältin, alles sei dem Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten vorgelegt worden. „Nichts wurde beanstandet.“ Und warum hätte er, der nichts von der Auszahlung an den Vorstand hatte, sich denn anstiften lassen sollen?

Der Fall ist seit Jahren umstritten. Als es nach einem Medienbericht im Dezember 2011 zu Debatten kam, zahlten die Vorstände das Geld zurück. In einem Zivilverfahren hatte ein Richter erklärt: „Es stand immer Übergangsgeld drauf, es war immer Übergangsgeld drin und es gab nie einen Übergangsfall.“ Das Zivilverfahren war geführt worden, weil der Senat die Ärzte zwingen wollte, die Summe zurückzuzahlen, die KV dagegen aber zunächst klagte.

Der Kassenärztlichen Vereinigung müssen alle niedergelassenen Ärzte angehören, die gesetzlich Versicherte versorgen. Der Prozess geht am 17. Januar weiter. Die Angeklagten wollen sich erklären.

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