Berliner Generalstaatsanwaltschaft: Erstes Eilverfahren im Fall Margarete Koppers
Die Personalvertretung der Frauen rügt Verfahrensmängel. Für Justizsenator Dirk Behrendt ist die Causa Koppers anscheinend kein Grund zur Sorge.
Berlin - Die Gesamtfrauenvertretung der Berliner Justiz hat beim Verwaltungsgericht dem Vernehmen nach einen Eilantrag gestellt, mit dem Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) untersagt werden soll, die derzeitige Polizeivizepräsidentin Margarete Koppers dem Senat als neue Generalstaatsanwältin vorzuschlagen. Da es sich um eine Einzelpersonalangelegenheit handelt, konnten weder das Gericht noch die Frauenvertreterin offiziell bestätigen, was der Tagesspiegel aus gut unterrichteten Quellen erfuhr.
Demnach rügt die Personalvertretung der Frauen, nicht hinreichend an dem Auswahlverfahren beteiligt worden zu sein. Da es sich um ein Eilverfahren handelt, dürfte eine Entscheidung des Gerichts nicht lange auf sich warten lassen. In der Fragestunde des Abgeordnetenhauses bemühte sich Behrendt am Donnerstag darum, die Probleme mit dem – seit November 2015 laufenden – Auswahlverfahren für die künftige Leitung der Generalstaatsanwaltschaft herunterzuspielen. „Es besteht kein Anlass, in Schnappatmung zu verfallen“, antwortete der Justizsenator auf die Frage des CDU-Abgeordneten Robbin Juhnke. Das Verfahren werde ordnungsgemäß zu Ende geführt, und zwar so, „dass es nicht so eine lange Hängepartie wird“. Am Tag zuvor hatte der Grünen-Politiker koalitionsintern angekündigt, dass er „zeitnah entscheiden“ werde. Welche Entscheidung er treffen will, sagte er dem Vernehmen nach nicht.
Von den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Sachen Polizei-Schießstände, in denen es um die mutmaßliche Gesundheitsgefährdung von Polizeibeamten geht, hat der Senator den Eindruck, „dass eine ordentliche Sachbearbeitung stattfindet“. Er habe keinen Zweifel daran, dass angemessen ermittelt werde. Eine Strafanzeige richtet sich auch gegen Koppers, ermittelt wird seit eineinhalb Jahren. Behrendt bestätigte im Parlament indirekt, dass er bei der Staatsanwaltschaft schriftlich angefragt hat, wie der weitere Verlauf der Ermittlungen gegen die Vize-Polizeichefin einzuschätzen sei. Davon hängt auch ab, ob Koppers als neue Generalstaatsanwältin überhaupt noch infrage kommt. Eine solche Anfrage, so der Justizsenator, sei ein „ganz normaler Vorgang“. F. Keilani/U. Zawatka-Gerlach
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