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Ein Plakat gegen den Verkauf von Mietwohnungen an die Deutsche Wohnen an einer Fassade in der Karl-Marx-Allee.
© Christoph Soeder/dpa

Volksbegehren in Berlin: Enteignung von Immobilienkonzernen laut Gutachten rechtlich möglich

Berlins Innensenator liegt ein Gutachten zum Volksbegehren vor. Die Entschädigung könnte den Verkehrswert deutlich unterschreiten, berichtet der „Spiegel“.

Der in Berlin diskutierten Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen steht laut einem Gutachten rechtlich nichts im Wege. Das ist laut einer Vorab-Veröffentlichung des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ das Ergebnis der vom Senat beim Verwaltungsrechtler Reiner Geulen in Auftrag gegebenen „Rechtlichen Stellungnahme – Volksentscheid zur Vergesellschaftung großer Wohnimmobilien in Berlin“. Laut „Spiegel“ liege es Innensenator Andreas Geisel (SPD) seit Wochen vor.

Das 21-seitige Kurzgutachten komme zu dem Schluss, dass eine Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen wie der Deutschen Wohnen und die Überführung in Gemeineigentum nach Artikel 15 des Grundgesetzes zulässig ist. Das Land Berlin könnte ein entsprechendes Enteignungsgesetz erlassen. Außerdem dürfte die „festzulegende Entschädigung den Verkehrswert der vergesellschafteten Immobilien deutlich unterschreiten“.

Kürzlich hatte der Senat in einer ersten Schätzung die Entschädigungskosten für die Sozialisierung der Immobilienkonzerne mit bis zu 36 Milliarden Euro beziffert. Die Initiatoren eines Volksentscheids zur Vergesellschaftung jener Immobilienkonzerne, die mehr als 3000 Wohnungen in Berlin besitzen, rechnen hingegen mit Kosten zwischen 9 und 12 Milliarden Euro. (Tsp)

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