V-Leute: Einsatz in der Grauzone
V-Leute sind ein großes Geheimnis.
Es ist wohl eines der bestgehüteten Geheimnisse: Wie viele V-Leute haben Polizei und Verfassungsschutz? „Zur Anzahl der V-Personen des Landeskriminalamtes mache ich keine Angaben“, sagte Polizeisprecher Stefan Redlich. Selbst ein Experte, der sich seit vielen Jahren mit dem Thema beschäftigt, wagt nur diese Schätzung: „Zwischen 3 und 300.“
V-Leute, wie sie umgangssprachlich heißen, sind Verbindungs- oder Vertrauenspersonen, die als ständige Informanten für Nachrichtendienste oder Polizei arbeiten. Damit diese Menschen in der Grauzone zwischen Strafverfolgungsbehörden und kriminellem Milieu überhaupt arbeiten, wird ihnen absolute Geheimhaltung ihres Namens versprochen – und auch eingehalten. Im Landeskriminalamt arbeiten mehrere „V-Personen-Führer“, die wiederum jeweils mehrere Zuträger betreuen. In den Panzerschränken der Ermittler liegen die Akten mit den Klarnamen – in allen Berichten, die über die Treffen mit den Zuträgern gefertigt werden, wird dagegen der Deckname verwendet. Selbst vor Gericht wird die Identität nicht preisgegeben; aussagen würde der V-Personen-Führer. Theoretisch könnte der Leiter des Landeskriminalamtes die Zahl der V-Leute abfragen. Experten vermuten, dass er es nicht gemacht hat.
Erlaubt ist der Einsatz von V-Personen nur bei schwerer und organisierter Kriminalität und nur dann, wenn die Ermittler mit ihren Methoden nicht weiterkommen. Bekannt ist der Einsatz von V-Leuten bei Drogen-, Falschgeld- und Waffenkriminalität und eben bei politischen Delikten. In der Regel „wirbt“ die Polizei ihre Zuträger an. Menschen, die sich andienen, seien oft Spinner, hieß es. Als Motivation nennen Experten Geld, Abenteuerlust und Neid, manchmal soll es auch der ehrliche Wunsch sein, den Behörden zu helfen. Die Bezahlung ist nach Angaben des Polizeisprechers an „Aufwand und Erfolg“ geknüpft. Experten berichten, dass gute Quellen über Jahre hinweg mehr als 100 000 Euro kassiert haben.
Der Verfassungsschutz kann, anders als die Polizei, auch V-Leute einsetzen, wenn es nicht um die Verfolgung schwerer Verbrechen geht. Hier geht es um Erkenntnisse in extremistischen Milieus, die ja nicht in jedem Fall von strafrechtlicher Relevanz sein müssen.