Rummelsburger Bucht: Einigung im Streit um ehemaliges Jugendfreizeitschiff
Bezirk und Eigentümer schließen in ihrem Rechtsstreit um das Schiff "Freibeuter" einen Vergleich: Der Kahn wird zurückgegeben.
Der Gerichtsstreit zwischen dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und den Eigentümern des ehemaligen Jugendfreizeitschiffes „Freibeuter“ in der Rummelsburger Bucht endete jetzt mit einem Vergleich. Vor rund zwei Jahren kaufte eine Gruppe von fünf Leuten das Schiff vom Bezirk. Sie wollten sich damit als Genossenschaft selbständig machen und bekamen Projektfinanzierung vom Arbeitsamt. Die Gruppe wollte hier gemeinschaftlich leben und das umgebaute Boot für Schulklassen, Tangokurse und allerlei Veranstaltungen öffnen.
Doch im Kaufvertrag steht, dass das Objekt nicht an seinem Ort, der Kynaststraße 17, bleiben darf. Bereits Anfang 2017 hätten die neuen Eigentümer das Schiff wegschaffen müssen, doch sie konnten keinen anderen Platz zum Anlegen finden. Der Vertrag sei unerfüllbar, meinten sie und zahlten bisher erst drei Prozent des Kaufpreises von 225.150 Euro. Der Bezirk um Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) klagte und verlangte die Rückgabe des Schiffes. Sogar eine Räumungsklage war eingereicht worden. Der Vertrag wurde geschlossen, bevor Schmidt Stadtrat wurde.
Eigentümer haben Rückgabe zugesichert
Zuletzt lebten vier Personen, ein Kleinkind und ein Hund auf dem Schiff. Eine Wohn- und Projektnutzung ist dort allerdings aus wasserschifffahrtsrechtlichen Gründen nicht möglich. „Und wir verfügen ebenfalls über keinen Liegeplatz“, sagte eine Sprecherin des Bezirksamts.
Nun haben die Eigentümer zugesichert, das Schiff und das Grundstück bis zum 15. Oktober geräumt zurückzugeben. Mit dem Vergleich seien sie „mehr im Frieden als zufrieden“, sagt Markus Ibrom, der sich ein Architektenbüro und einen Tangoraum auf dem Schiff eingerichtet hatte. Durch den Vergleich wird ihnen viel Geld erlassen, denn beide Parteien haben ihre gegenseitigen Zahlungsansprüche fallenlassen: Das Bezirksamt seine Ansprüche auf Nutzungsentschädigung und auf Verzugszinsen wegen Nichtzahlung des vereinbarten Kaufpreises, die Beklagten im Gegenzug ihren Anspruch auf Ersatz der von ihnen in das Schiff getätigten Investitionen.
Zudem gab es eine Kostenaufhebung: Jede Seite trägt die Anwaltskosten selbst und die Beklagten die Hälfe der Gerichtskosten. Das Land Berlin ist von diesen Gerichtskosten befreit. Der Genossenschaft fehlen derzeit noch 4000 Euro zur Bezahlung der Kosten.
Bezirksverordneter kritisiert Umgang des Bezirksamts mit öffentlichem Geld
Strittig waren eine monatliche Nutzungsentschädigung von 2.403,83 Euro sowie Verzugszinsen für den Kaufpreis von 6754,50 Euro, heißt es in einer Antwort von Baustadtrat Schmidt auf eine Anfrage der SPD. „Zur Vermeidung eines längeren Rechtsstreits unter Einholung von Sachverständigengutachten und mit Blick auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Käufer haben wir den Vergleich geschlossen.“
Der FDP-Bezirksverordnete Michael Heihsel kritisiert, das Bezirksamt habe bewiesen, dass es gerne leichtfertig mit öffentlichem Geld umgehe. Der Kaufvertrag hätte so nie aufgesetzt werden dürfen. Das Schiff soll nun verschrottet werden. Sein Liegeplatz soll eine reine Wasserfläche bleiben, heißt es im Bezirk. Der Entwurf des „Entwicklungskonzepts Rummelsburger See“, im Auftrag gegeben vom Land Berlin, schlägt eine Aussichtsplattform vor. Das Jugendschiff könne „selbst als Ponton für den Aufbau der Aussichtsplattform verwendet werden“.
- bbbbbb
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