Eigenbedarf für das Kiffen: Einheitliche Cannabis-Obergrenze - nicht mit Berlin
Die Justizminister der Bundesländer wollen eine Freigrenze für den Cannabis-Eigenbedarf bei einheitlich sechs Gramm. Doch Berlin macht da nicht mit und bleibt bei 15 Gramm.
Die Justizminister der Bundesländer haben sich für eine bundesweit einheitliche Cannabis-Obergrenze von sechs Gramm ausgesprochen – Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) aber habe dem Votum nicht zugestimmt. Das sagte sein Sprecher dem Tagesspiegel. Berlin sehe keinen Änderungsbedarf. Die Obergrenze sei auch Ländersache.
Bisher gelten in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen für die Menge, die von den Behörden als Eigenbedarf akzeptiert werden und bei denen die Staatsanwaltschaft die Verfahren einstellen kann.
Unterschiedliche Regelungen - Berlin ist am liberalsten
In Baden-Württemberg und anderen, insgesamt zwölf Bundesländern, liegt die Obergrenze für Cannabis-Besitz bei sechs Gramm, in Berlin bei 15 Gramm – das ist die bundesweit höchste erlaubte Menge. In Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Rheinland-Pfalz sind es zehn Gramm.
„Die Vereinheitlichung der Obergrenze wäre überfällig, denn die strafrechtliche Verfolgung der Drogenkriminalität ist zu wichtig, als dass wir uns hier einen rechtlichen Flickenteppich leisten könnten“, sagte Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU). Die Ressortchefs der Bundesländer sprachen sich auf ihrer Frühjahrstagung in Eisenach daher mehrheitlich für eine Obergrenze von sechs Gramm aus. (mit AFP)