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Eine Rekommunalisierung der Stalinbauten?
© Kai-Uwe Heinrich

Berliner Karl-Marx-Allee: Eine Rekommunalisierung von 700 Wohnungen in der Karl-Marx-Allee?

Könnten die Stalinbauten bald wieder staatlich sein? Ein Gutachten stützt den Stadtrat. Der Senat will, dass Mieter ihre Wohnungen kaufen.

Ist die Rekommunalisierung von 700 Wohnungen an der Karl-Marx-Allee möglich? Ja, sagt jetzt ein Rechtsgutachten eines Leipziger Anwalts, der bei den Grünen aktiv sein soll, im Auftrag des Kreuzberg-Friedrichshainer Baustadtrats Florian Schmidt, ebenfalls Grüne. Nein, meint hingegen der Senat.

Wie berichtet, geht es um den Plan der Deutschen Wohnen, die berühmten Häuser an der früheren Stalinallee zu übernehmen, und um den Plan des Bezirks, dies zu verhindern und die Wohnungen wieder ins das Eigentum städtischer Wohnungsbaugesellschaften zu bringen. Lägen alle Wohnungen im Milieuschutzgebiet, wäre das vergleichsweise einfach – der Bezirk könnte einfach sein Vorkaufsrecht ausüben.

Nicht alle Wohnungen Milieuschutzgebiet

Das ist jedoch nicht der Fall. Nur 80 der Wohnungen liegen im Milieuschutzgebiet. Der Großteil aber, also 620 Wohnungen, kann nur von den Mietern direkt gekauft werden. Baustadtrat Schmidt stellt sich nun vor, die Mieter könnten ihr Vorkaufsrecht ausüben und die Wohnungen dann quasi an den Staat durchreichen, doch das ist aus Sicht des Senats nicht leicht machbar, und erst recht nicht im Rahmen der geltenden Frist.

Bis 5. Januar müsste dann nämlich für jeden einzelnen Mieter alles über die Bühne gehen, die Mieter müssten drei Verträge unterzeichnen: die Ausübung des Vorkaufsrechts, einen Abtretungsvertrag mit einer Wohnungsbaugesellschaft und die Zustimmung zur Mieterhöhung. Die Mieter würden zudem auf Grunderwerbsteuer und Notarkosten sitzen bleiben, und falls sie Schulden haben, könnten Gläubiger zugreifen. Dies steht in einem Brief des Senats an die Mieter.

An diesem Donnerstag gibt es für die betroffenen Mieter eine Informationsveranstaltung des Mieterbeirats mit der Investitionsbank Berlin-Brandenburg (IBB) zum Thema. Wenn es nach dem Senat geht, sollten die Mieter ihre Wohnungen kaufen und behalten. Hierbei könnten sie von der IBB unterstützt werden.

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