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Keine schöne Ansicht. Abgeordnete erhoffen sich weniger Spielcasinos durch das neu verabschiedete Gesetz.
© Jens Kalaene / dpa

Spielhallen in Berlin: Ein neues Gesetz gegen Spielhallen

Das Abgeordnetenhaus hat das - verkürzt - "Mindestabstandsgesetz" für Spielhallen verabschiedet. Viele Betreiber müssen nun bangen.

Von Ronja Ringelstein

Berlin will der endlos aneinandergereihten Spielcasinos Herr werden, deshalb hat das Abgeordnetenhaus am Donnerstagabend nach einer zweiten Lesung das „Gesetz zur Umsetzung des Mindestabstands nach dem Spielhallengesetz Berlin“ verabschiedet. Schon das 2011 in Kraft getretene Spielhallengesetz trifft strenge Regelungen, etwa dass neue Spielhallen nur bei Einhaltung eines Mindestabstands von 500 Metern zu bestehenden Spielhallen und Jugendeinrichtungen und Schulen eröffnet werden dürfen.

Bestehende Spielhallen müssen neue Genehmigungen einholen

Das neue Mindestabstandsumsetzungsgesetz erhöht nun aber auch für bereits bestehende Hallen die Anforderungen – diese verlieren nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren, seit Inkrafttreten des Spielhallengesetzes, zum 31. Juli 2016 ihre gültigen Erlaubnisse. Die Betreiber müssen sich diese nach dem geänderten Recht erneut beantragen. Daniel Buchholz, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, hofft, dass so „Mehrfachkomplexe und von Spielhallen geprägte Straßenzüge dann aus dem Stadtbild verschwinden.“ Geplant ist eine Reduzierung der noch über 400 bestehenden Spielhallen in Berlin auf etwa die Hälfte.

Am Ende entscheidet das Los

Das neue Gesetz regelt das Genehmigungsverfahren, bei dem am Ende das Los entscheidet. Buchholz aber betonte, dass im Verfahren vorher der Antragsteller, der eine Spielhalle betreiben will, einiges selbst leisten müsse. Es gebe eine Ausschlussfrist, das heißt, wer sich bis zum 31. Juli nicht melde, der müsse seine Halle gleich schließen. Dann müssen alle Betreiber ihre Zuverlässigkeit, etwa anhand von Führungszeugnissen, darlegen. Es müsse ein 200 Meter Mindestabstand zu Oberschulen oder berufsbildenden Schulen eingehalten werden und 500 Meter bis zur nächsten Spielhalle. Sind am Ende zwei Betreiber gleichrangig, entscheidet das Los.

Von der Linksfraktion und der Piratenfraktion wurde das Gesetz stark kritisiert. Jutta Matuschek (Linke) etwa prangerte an, dass der neue bürokratische Aufwand eine Zumutung für die Bezirksämter als Genehmigungsbehörden sei.

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