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Radfahrer auf Gehweg, von hinten fotografiert.
© imago/Seeliger

Verkehr in Berlin: Diese Regeln gelten für Radfahrer auf dem Gehsteig

Auf dem Fußweg sind Radfahrer die Gefährder. Eine Zusammenfassung der Gesetzeslage.

Gehwege dürfen nur benutzt werden, wenn sie durch das weiße Zusatzschild „Radfahrer frei“ freigegeben sind. Dort muss Schritttempo gefahren werden. Kinder müssen bis zum achten Geburtstag den Gehweg benutzen, bis zum zehnten dürfen sie – neuerdings einschließlich erwachsener Begleitung. Auf Fußgänger muss Rücksicht genommen werden; bei Gefährdung durch „unangepasste Geschwindigkeit“ gibt es sogar einen Punkt in Flensburg.

Halten am Bus, Absteigen vor dem Zebrastreifen

An Haltestellen von Bus und Tram haben ein- und aussteigende Passagiere Vorrang. Radfahrer müssen bremsen und notfalls warten, sonst bekommen sie bei einem Unfall die Hauptschuld.

Zebrastreifen dürfen zwar mit dem Rad benutzt werden, aber alles spricht fürs Schieben. Denn wer nicht absteigt, hat keinen Vorrang vor den Autos, provoziert leicht Missverständnisse und Vollbremsungen – und wird in vielen Fällen am Fahrbahnrand zwangsläufig zum illegalen Gehwegradler.

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