Abgeordnetenhaus und Bezirke in Berlin: Diese Parteien wollen es bei der Wahl wissen
36 Parteien wollen sich am 18. September an den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen beteiligen. Darunter ist auch die Partei der Menschenfresser.
Bis Mittwochabend mussten sich die Parteien für die Abgeordnetenhaus-Wahl anmelden. Nun stellen sich 36 Parteien zur Wahl. Alphabetisch geordnet sind das:
Die Allianz für Fortschritt und Aufbruch (ALFA)
Die Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz
Die Alternative für Deutschland (AfD)
Die Bergpartei
Bündnis 90/Die Grünen
Bürgerbewegung pro Deutschland
Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo)
Christlich Demokratische Partei Deutschlands (CDU)
Deutsche Kommunistische Partei (DKP)
Deutsche Konservative
Die Einheit
Die Linke
Die Republikaner (REP)
Die Violetten – für spirituelle Politik
Die Familien-Partei Deutschlands
Die Freie demokratische Partei (FDP)
Die Grauen Panther
Die Menschenfresserpartei Deutschlands
Die Partei Menschliche Welt – für das Wohl und Glücklich-Sein aller
Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
Die Partei der Humanisten
Die Partei der Wähler
Die Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative
Die Partei für Gesundheitsforschung
Die Tierschutzpartei
Die Piratenpartei Deutschland
Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
VERA.
Was ist eine Partei?
Viele dieser Parteien sind alte Bekannte. Doch immerhin zehn Organisationen, die sich beteiligen wollen, haben weder an der vorigen Abgeordnetenhauswahl noch an der Bundestagswahl teilgenommen. Sie müssen anhand einer Satzung, eines Parteiprogramms und der Existenz eines Parteivorstands nachweisen, dass sie im Sinne des Gesetzes eine politische Partei sind. Der Landeswahlausschuss befindet am 6. Juni darüber, welche Organisationen für die Wahl im September als Partei anzusehen ist und deshalb teilnehmen darf. Außerdem müssen, mit Ausnahme von SPD, CDU, Linke, Grünen und Piraten, alle übrigen Parteien mindestens 2200 Unterstützungsunterschriften einsammeln, um an der Wahl teilnehmen zu dürfen. Die Bezirks- und Landeslisten mit den jeweiligen Kandidaten für das Landesparlament und die BVVen müssen bis zum 12. Juli eingereicht werden.
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