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Die Unterschriftenaktion für das Volksbegehren läuft noch bis zum 13. Juni. Bis dahin müssen die Initiatoren 20.000 Unterschriften sammeln.
© Jörg Carstensen/dpa

CDU-Vorwurf zur Enteignungsdebatte: "Die populistische Maschine muss am Laufen gehalten werden"

Deutsche Wohnen beschäftigt erneut das Berliner Abgeordnetenhaus. Die CDU wirft der Koalition Populismus vor.

Heftig kann er auch, der CDU-Abgeordnete Christian Gräff aus dem Wahlbezirk Marzahn-Hellersdorf: „Klar, dass das Rad weitergedreht werden muss“, sagte er zum Antrag der Regierungsfraktionen im Stadtentwicklungsausschuss, über die Deutsche Wohnen zu diskutieren, Gräffs Empfinden nach „zum 98. Mal“: „Die populistische Maschine muss am Laufen gehalten werden.“

Populismus, das wird für gewöhnlich Rechten vorgehalten und ja, gerne auch mal der Linken. Über eine Regierungskoalition in Deutschland, wie R2G in Berlin, fiel dieses Urteil bislang eher selten. Gräff aber redete sich heiß, warf der Koalition sogar vor, „ganz bewusst den Markt zu verknappen“ – indem beispielsweise in Halensee ein Neubau-Vorhaben ausgebremst werde.

„AfD-Erzählung!“ rief einer aus der Regierungsbank dazwischen. Allerdings hatte der Verkauf Hunderttausender Wohnungen vor mehr als einem Jahrzehnt durch eine damals rot-rote Koalition private Vermieter wie die Deutsche Wohnen überhaupt erst groß gemacht.

Dahinter „ganz bewusste“ politische Strategie zu sehen, verbiegt die Geschichtsschreibung dann allerdings doch über die Maßen: Damals war Berlin das deutsche Griechenland, stand vor dem Bankrott und ohne Privatisierungen drohten reichere Länder mit dem Ausstieg aus dem Länderfinanzausgleich.

Die ganz große Politik mindestens auf Bundesebene spielt eben rein bis ins Kleine der Berliner Haushalte. Der Rentner Wolf-Dietrich Kniffka aus Spandau hätte wohl, wenn er einen Wunsch bei der Bundesregierung frei hätte, von Merkel gerichtsfeste gesetzliche Vorgaben für die Erstellung von Mietspiegeln erbeten.

Dass die CDU/CSU-Fraktion ihn ebenso wenig erhört wie Mieterverbände und Politiker aus allen Bundesländern mit der gleichen Forderung, müsse er, Gräff, sich anrechnen lassen.

Und da ist wohl etwas dran, jedenfalls nach Meinung der Senatorin für Wohnen, Katrin Lompscher (Linke), die hierin sogar den Wohnungsverband BBU hinter sich weiß: Bundesrichtlinien für den Mietspiegel seien die Lösung. Sonst geht es so weiter, wie Lompscher aus ihrem „jüngsten Dialog“ mit der Deutschen Wohnen berichtete.

Die Firma habe sie aufgefordert, „die Systematik des Mietspiegels zu verbessern“. Die Angebotsmieten seien zu niedrig, „staatliche Firmen überrepräsentiert“ bei Stichproben zur Ermittlung der orstüblichen Mieten. Für Lompscher sind das „Behauptungen, die den Mietspiegel als nicht qualifiziert darstellen“.

Die Deutsche Wohnen habe zwar auch geschrieben, dass sie den neuen Mietspiegel weiterhin anwenden werde wie es auch bisher Praxis gewesen sei. Doch böse Zungen nennen das einen perfiden Trick. Die Firma wende den Mietspiegel zwar an, gewiss, aber nur als Ausgangspunkt, um eine Miete durchzusetzen, die höher ist als die sonst ortsübliche nach Mietspiegel.

Deshalb zog die Deutsche Wohnen auch Rentner Kniffka vor Gericht und begründete in der Klage bis ins Detail, warum der Mietspiegelwert für dessen Wohnung nicht gelte, weil sie falsch ermittelt sei. Kurzum – konsequent inkonsequent.

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