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Die Kinderbetreuung bringt derzeit viele Familien an die Belastungsgrenze.
© Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Kinderbetreuung in Coronazeiten: Die Liste systemrelevanter Berufe in Berlin wächst

Der Senat verlängert die Liste systemrelevanter Berufe, die "Zwei-Eltern-Regelung" entfällt. Ab 27. April haben viele Familien Anspruch auf Notbetreuung.

Es ist Coronazeit, die Kitas sind zu, die Eltern überlastet – und der Senat reagiert. Die Liste der sogenannten "systemrelevanten" Berufe ist am Mittwoch noch einmal erweitert worden - sie ist gültig ab dem 27. April. Das geht aus einem Schreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hervor.

Eltern, die einem solchen Beruf nachgehen, der für die "Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens" relevant ist, haben Anspruch auf Notbetreuung ihrer Kinder.

Der Anspruch gilt künftig für alle Familien, in denen mindestens ein Elternteil einen in der Corona-Krise als systemrelevant eingestuften Beruf ausübt. Bisher mussten dafür zum Teil beide Elternteile in einer solchen Berufsgruppe arbeiten.

Die entsprechende Liste wurde erweitert, so um Logopäden, Zahntechniker oder Frachtpersonal auf Flughäfen. Die Liste umfasst nunmehr um die 100 Berufe in 14 Berufsgruppen, die nach mehreren Erweiterungen inzwischen weit über die ursprünglich definierten Kerntätigkeiten etwa bei Polizei, Feuerwehr oder im Gesundheitswesen hinausgehen.

Eine wichtige Neuerung ist, dass auch Alleinerziehende ihre Kinder tagsüber wieder abgeben können.

Generell gilt weiterhin: Wer das Notangebot in Anspruch nehmen will, muss glaubhaft machen, dass er keine andere Möglichkeit der Kinderbetreuung hat.

Hier die Liste der systemrelevanten Berufe im Überblick:

  • Polizei
  • Feuerwehr
  • Justizvollzug
  • Bundeswehr
  • Hilfsorganisationen, z.B. Johanniter, THW oder Notfallseelsorge
  • Krisenstabspersonal
  • betriebsnotwendiges Personal im Gesundheitsbereich: Personal der Krankenhäuser (u. a. ärztliches Personal, Pflegepersonal u. medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern; Beschaffung, Logopäden, Ergotherapeuten), Auszubildende und Studierende im Gesundheits- und Pflegebereich, Personal in Laboren und Apotheken, alle Arztpraxen einschließlich des dort tätigen betriebsnotwendigen Personals, Psychotherapeuten, Psychiater, Psychologen/innen in niedergelassenen Praxen, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Hebammen, Versorgung mit lebenserhaltenden Medizinprodukten, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Gesundheitshandwerke, Zahntechniker, Orthopädiegeschäfte, (Private) Krankentransporte
  • betriebsnotwendiges Personal im Pflegebereich: Stationäre und ambulante Pflege einschließlich Reinigung, Versorgung, Küche etc.
  • Behindertenhilfe: Behindertenwerkstätten, Beschäftigte in ambulanten Angeboten sowie in stationären / teilstationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe (hierunter fallen auch Mitarbeiter von freien Trägern
  • betriebsnotwendiges Personal von BVG, S-Bahn, BWB, BSR, weiterer Unternehmen des ÖPNV und der Ver- und Entsorgung, Energieversorgung (Strom und Gas), aber auch Personal der Wasserversorgung und am Flughafen Berlin-Brandenburg und Tegel
  • betriebsnotwendiges Personal und Schlüsselfunktionsträger in ausgewählten öffentlichen Einrichtungen und Behörden von Bund und Ländern, Senatsverwaltungen, Bezirksämtern, Landesämtern und nachgeordneten Behörden, Jobcentern und öffentlichen Hilfeangeboten und Notdienste (hierunter fallen auch Angebote on freien Trägern): Beschäftigte der bezirklichen Gesundheitsämter, Ordnungsämter, Beschäftigte des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten sowie Flüchtlingsunterkünfte, Beschäftigte der Kinder- und Jugendhilfe, Sucht(kranken)hilfe, Frauenhäuser, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Bürgerämter, Industrie- und Handelskammer zu Berlin, Handwerkskammer Berlin, Krankenkassen, Messe Berlin, Anwaltschaft
  • Regionaldirektion Berlin-Brandenburg / Bundesagentur für Arbeit
  • Personal, das die Notversorgung in Kita/Kindertagespflege und Schule sichert
  • sonstiges betriebsnotwendiges Personal der kritischen Infrastruktur und der Grundversorgung: aus dem Bereich Lebensmittel- und Drogeriemärkte, Grundversorgung (unter anderem Produktionseinrichtungen, Groß- und Einzelhandel, Zulieferer, Logistik-Branche einschließlich Kraftfahrer /LKW, Deutsche Post, DHL, PIN Mail AG, Caterer, die die Essensversorgung von Gemeinschaftsunterkünften, Kitas und Schulen sicherstellen), Medien, Finanzen, Informationstechnik und Telekommunikation, aber auch "weiteres Personal kritische Infrastruktur": Tierärzte und –pfleger, Tiermittelgeschäfte, Schädlingsbekämpfung, Sicherheitsfirmen, Not- und Entstörungsdienste z.B. Aufzüge, Gas, Strom, Wasser, Bestatter/innen sowie Friedhofsmitarbeiter/innen; Krematorien, Gerichtsmedizin, Seelsorger/innen und weitere

Arbeiten Sie in einem systemrelevanten Beruf? Die ausführliche Auflistung der einzelnen Berufsgruppen sowie der Berufsbezeichnungen finden Sie hier. Aus der Liste wird auch ersichtlich, in welchen Fällen auch Mitarbeitende von freien Trägern miterfasst sind.

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Wollen Eltern eine Notbetreuung beantragen, müssen sie sich zunächst an die Kita oder die Schulleitung wenden. Sie müssen dann eine Selbsterklärung abgeben, in der sie bestätigen, dass sie einer dieser Berufsgruppen angehören und keine andere Betreuungsmöglichkeit einrichten können. 

Die Muster für die Selbsterklärung finden Sie hier.

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