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Tatort Marktplatz. Eingefädelt werden die Scheinvaterschaften häufig im Dong-Xuan-Center in Berlin-Lichtenberg.
© Kitty Kleist-Heinrich

Scheinvaterschaft in Berlin: Die Kuckucksväter von Marzahn

Um ein Bleiberecht in Berlin zu bekommen, zahlen schwangere Frauen hohe Summen an deutsche Scheinväter. Dagegen fehlt bislang die rechtliche Handhabe.

Und was ist, wenn die leiblichen Väter sich melden? Rechtsanwalt Michaele Vurchio und sein Mitarbeiter Andreas Nguyen schauen sich fragend an. Darüber haben sie bisher kaum nachgedacht. So was sei bisher auch noch nicht passiert. Die Abwicklung von Vaterschaftsanerkennungen mit dem Ziel, einen Aufenthaltstitel zu erlangen, läuft eigentlich völlig reibungslos. Und erfolgreich, „zu 100 Prozent“, sagt Nguyen und lächelt.

Die Väter bekommen die Juristen in der Regel gar nicht zu Gesicht, weder die falschen noch die richtigen. Zu ihnen kommen immer nur die Mütter, meistens junge Frauen aus Nordvietnam, in Begleitung eines Dolmetschers und eines „Vermittlers“. Dann werden viele Dokumente geprüft, Termine abgestimmt und die gewünschte Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland beantragt. Die Anwaltskanzlei Vurchio in Prenzlauer Berg ist auf Familienrecht spezialisiert und kümmert sich um die Anerkennung von Vaterschaften.

Auch solcher, bei denen man davon ausgehen kann, dass sie nur zum Schein bestehen. Scheinväter also, Nguyen nennt sie Kioskväter. Das sind in der Regel Sozialhilfeempfänger, die an Imbissen oder Kiosken ihre Tage verbringen und dort angesprochen werden, ob sie nicht Interesse an einem lukrativen Nebenverdienst hätten. 5000 Euro für eine Unterschrift unter eine Urkunde, die sie beim Notar oder dem Jugendamt als Vater ausweist.

Über eine Scheinvaterschaft können schwangere Frauen oder Frauen mit kleinen Kindern eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland bekommen. Wenn der Vater die deutsche Staatsangehörigkeit hat, bekommt sie automatisch auch das Kind. Für jüngere Frauen aus vielen asiatischen oder afrikanischen Ländern es die derzeit sicherste Methode, ein Bleiberecht zu erhalten. Oft wurde vorher ihr Asylantrag abgelehnt, die Duldung lief aus und eine Abschiebung drohte.

Der Erfolg ist garantiert

Oder die Frauen reisen mit einem Touristenvisum direkt nach Deutschland und bekommen einen Scheinvater vermittelt. Das kostet in der vietnamesischen Community rund 20 000 Euro, alles inklusive.

Der Erfolg ist garantiert, denn die Ausländerbehörde hat derzeit keine Handhabe gegen Scheinväter, auch wenn es deutliche Verdachtsmomente gibt. Die Vietnamesen arbeiten zudem „hochprofessionell“, sagt Vurchio. Eingefädelt werde das Geschäft im Dong-Xuan-Center, dem vietnamesischen Markt in Lichtenberg. Dort wird mit asiatischen Waren gehandelt – und mit Dienstleistungen aller Art. Besonders gut sind die Beziehungen nach Nordvietnam, weil in Berlin viele ehemalige DDR-Vertragsarbeiter aus Nordvietnam leben.

Nach Recherchen des RBB gehen die Berliner Behörden von 700 Verdachtsfällen aus. Eine Bestätigung gibt es dafür von der zuständigen Senatsinnenverwaltung nicht. Vurchio geht von einer hohen Dunkelziffer aus. Er kennt das Phänomen seit 2003. In den folgenden Jahren entwickelte sich das Geschäft so stark, dass sich der Gesetzgeber 2008 zum Handeln gezwungen sah. Der Paragraf 1600 im Bürgerlichen Gesetzbuch wurde geändert. Neben Vater, Mutter und Kind kann seitdem auch eine staatliche Behörde die Vaterschaft anfechten.

2010 gab es in Berlin einen heftigen Streit über die Frage, welche Behörden diese Anfechtung durchziehen sollten. Der Neuköllner CDU-Stadtrat Falko Liecke warf dem SPD-Innensenator Ehrhart Körting vor, Hunderte von Verdachtsfällen zu ignorieren.

Damals führte Liecke den Fall eines Inders an, der angab, Vater des Kindes einer deutschen Frau zu sein. Dazu legte er seinen Pass vor, den er zuvor gegenüber der Ausländerbehörde als verloren gemeldet hatte, um seine Abschiebung zu verhindern.

Neues Gesetz in Arbeit

Die Diskussion ebbte bald ab, denn 2013 erklärten die Karlsruher Richter die staatliche Anfechtung für verfassungswidrig, da sie das Kindeswohl gefährde. Kommt eine Anfechtung durch, werde das Kind staatenlos, mit unabsehbaren Folgen, hieß es in der Begründung des Gerichts.

Die meisten Fälle gab es bislang in Marzahn-Hellersdorf. 80 Verfahren wurden bis 2012 geführt, erinnert sich der zuständige Mitarbeiter, der nicht genannt werden möchte. Die Prüfungen verliefen meist sehr zäh. Um eine Anfechtung vor Gericht durchzukriegen, musste ein negativer DNA-Text vorliegen und der Nachweis erbracht werden, dass sich der Aufenthaltsstatus verbessert.

Das war nicht weiter schwierig. „Die Crux war der dritte Nachweis, dass keine sozial-familiären Beziehungen vorliegen“, sagt der Mitarbeiter. Bei der Anhörung zu dieser Frage schwiegen die Betreffenden meistens. Dann wurde ein sozialpsychologisches Gutachten eingeholt. Letztlich wurden nur wenige Scheinväter des Betrugs überführt.

Inzwischen bereitet Innenminister Thomas de Maizière eine neue Rechtsgrundlage zur Verfolgung von Scheinväterschaften vor. Künftig sollen die Ausländerbehörden direkt gegen verdächtige Väter vorgehen können. Außerdem sollen Notare und Jugendämter vor der Beurkundung einer Vaterschaft prüfen, „ob Anzeichen für eine missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung bestehen“, teilte die Innenverwaltung auf Anfrage mit.

Wie in der Praxis verfahren werden soll, werde noch erarbeitet. Doch Anwalt Vurchio und der Mitarbeiter aus Marzahn glauben nicht, dass ein neues Gesetz das Betrugsmodell zerschlagen kann.

Scheinehen sind von gestern

Das klassische Modell, über die Vortäuschung einer privaten Beziehung an einen regulären Aufenthaltsstatus zu kommen, ist die Scheinehe (bzw. die Scheinpartnerschaft bei gleichgeschlechtlichen Paaren). Vurchio hat festgestellt, dass die Scheinehe gegenüber der Scheinvaterschaft an Attraktivität verloren hat. Der Nachteil einer Eheschließung ist, dass viele Unterlagen beigebracht werden müssen und ein Scheinehemann nur einmal zur Verfügung steht.

Wer den Umweg über Dänemark nimmt, wo die Ehen leichter zu schließen sind, kann sich schon auf den Besuch einer Spezialtruppe der Polizei gefasst machen, die für die Ausländerbehörde unterwegs ist. Die fragt erst in der Nachbarschaft herum, ob jemand den Ehepartner schon mal gesehen hat, dann klopft sie morgens an die Wohnungstür. Auf die Fragen der Polizisten sollte man sich schon gut vorbereitet haben.

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