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2018 wurden mehr als 10.000 Fahrzeuge registriert, die den Betriebsablauf der BVG stören.
© Mike Wolff

Falschparker in Berlin: Die BVG schleppt bald selbst ab

Die BVG darf Falschparker von Busspuren und an Haltestellen entfernen – in der Theorie. Ab Herbst soll es endlich losgehen.

Monatelang gab es Querelen: Wer ist für die Erarbeitung einer Gebührenordnung zuständig, die der BVG das Abschleppen von Falschparkern auf Busspuren und an Haltestellen erlaubt? Verschiedene Senatsverwaltungen hatten über diese Frage gestritten. Jetzt scheint eine Lösung in Sicht.

Auf Nachfrage des Tagesspiegels erklärte eine Sprecherin von Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne), diese habe die Senatsvorlage „zur Änderung der Polizeibenutzungsgebührenordnung“ abgezeichnet. Das Papier befinde sich nun in der Mitzeichnung der anderen beteiligten Verwaltungen. „Wir wollen natürlich, dass diese zügig im Senat behandelt wird“, erklärte die Sprecherin. Allerdings könne man derzeit nicht sagen, wann der Senat die Vorlage verabschiedetet. Fragen zum Inhalt der Gebührenordnung lehnte sie mit Verweis auf das laufende Mitzeichnungsverfahren ab.

Angesichts dessen hält es BVG-Sprecherin Petra Nelken für möglich, doch noch in diesem Jahr mit dem Abschleppen von Falschparkern durch die BVG beginnen zu können. „Wir gehen davon aus, dass wir ab September oder Oktober tatsächlich abschleppen können“, sagte Nelken und revidierte damit Medienberichte von Mitte Juni, denen zufolge mit einem Start nicht vor 2020 zu rechnen sei. Aktuell laufe die Beschaffung der bis zu zehn Abschleppfahrzeuge. Auch das nötige Personal – die BVG schafft 79 Stellen, um künftig selbst abschleppen zu können – werde laut Nelken aktuell rekrutiert, eingestellt und durch die Polizei ausgebildet.

Das ist nötig, weil der BVG „Rechte der Ordnungsmacht“ übertragen werden. Bislang handelt es sich beim Abschleppen von Fahrzeugen um eine hoheitliche Aufgabe, mit der nur Beamte der Polizei und Mitarbeiter der Ordnungsämter Unternehmen beauftragen dürfen.

Nun kann bald die BVG selbst abschleppen. Eine gute Nachricht, oder? Ich bin skeptisch, denn das ist eine Notlösung, weil OA und Polizei ihren Aufgaben nicht gewachsen sind.

schreibt NutzerIn berlinradler

BVG will auch auf Geh- und Radwegen agieren

Die Grundlage dafür, dass künftig auch die BVG tätig werden darf, wenn Busse am Anfahren ihrer Haltstellen gehindert oder auf offener Strecke blockiert werden, schafft das im Juni 2018 verabschiedete Mobilitätsgesetz. Darin wird die BVG dazu berechtigt, den ruhenden Verkehr „zur Abwehr von Gefahren“ zu überwachen und Fahrzeuge umzusetzen. Nelken wiederum forderte eine Erweiterung des entsprechenden Paragrafen. Demzufolge sollten auch Geh- und Radwege im Bereich der Haltestellen umfasst sein. Derzeit umfasst das Gesetz lediglich Busspuren, Haltestellenbereiche und Straßenbahngleise.

Zuletzt gab es auch innerhalb der Grünen-Fraktion Kritik daran, dass die Umsetzung des Mobilitätsgesetzes an diesem Punkt auf der Stelle tritt. „Wir sind uns politisch einig, dass wir das machen wollen. Dennoch zieht sich der Prozess schon ewig hin“, kommentierte der Grünen-Verkehrsexperte Harald Moritz.

Ursache war, dass sich die Senatsverwaltung für Inneres, Verkehr und Umwelt und die Wirtschaftsverwaltung nicht hatten einigen können, wer für die Erarbeitung der notwendigen Gebührenordnung verantwortlich ist. Nachdem dieser Streit nun beigelegt ist, rechnet auch Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) mit einem Start der neuen Regelung noch in diesem Jahr. 2018 wurden 10 117 Falschparker auf Busspuren und an Haltestellen registriert, 5680 Mal rückten Abschleppwagen an.

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