Unfallflucht meist ohne Folgen: Die Bürger müssen davon ausgehen, mit Straftaten durchzukommen
Die Ermittler sind überlastet, personell unterbesetzt, stellen Unfallflucht-Verfahren ein. Für die Bürger ist das ein fatales Signal. Ein Kommentar.
Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür aufkommen. Weiß er nicht unmittelbar, wem er geschadet hat – etwa weil er ein geparktes Auto gerammt hat – dann muss er es herausfinden, und sei es, indem er wartet.
Dies geschieht jedoch immer seltener. Nach neuesten Zahlen wurde vor fünf Jahren immerhin in einem Viertel der bekannt gewordenen Fälle Anklage erhoben oder Antrag auf Strafbefehl gestellt. Im vergangenen Jahr sank diese Zahl auf gut 17 Prozent.
Was sagt das aus? Zunächst einmal, dass das Klagelied von Staats- und Amtsanwaltschaft noch lange nicht verklungen ist: Die Ermittler sind weiter überlastet, personell unterbesetzt, sie stellen Verfahren ein, weil sie nicht hinterherkommen.
Täglich müssen sie einen Weg finden, zumindest das Relevante zu verfolgen – auch das gelingt oft nicht, wie ein von Tagesspiegel aufgedeckter Fall zeigt, der erst nach Einschreiten des Senators wieder aufgenommen wurde. Für die Bürger ist das ein fatales Signal. Sie müssen davon ausgehen, mit Straftaten durchzukommen. Und verlieren das Vertrauen in das Funktionieren der Justiz.
Da ist es ein schwacher Trost, dass 17 Prozent im Vergleich noch immer ziemlich viel sind. Denn bei sehr vielen anderen Delikten liegt die Anklagequote so um zehn Prozent.
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