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Ein Graffito gegen die Deutsche Wohnen prangt an der Brandmauer eines Wohnhauses im Berliner Bezirk Westend.
© Monika Skolimowska/dpa

Keine Einigung mit der Koalition: „Deutsche Wohnen enteignen“ vor letzter Hürde für Volksentscheid in Berlin

Fraktionschefs von SPD, Linken und Grünen haben sich erneut mit Vertretern der Volksinitiative getroffen – vergeblich. Im September könnte abgestimmt werden.

Die Gespräche der Fraktionschefs von SPD, Linken und Grünen mit Vertretern der Volksinitiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ haben die Erwartungen enttäuscht: Eine Einigung über eine Vorlage für einen Beschluss im Abgeordnetenhaus zur „Vergesellschaftung“ von Wohnungen kam nicht zustande.

Auch nicht über andere Maßnahmen zur Bekämpfung von Wohnungsnot und streitbarer Vermietungspraktiken. Damit ist die letzte Chance zur Abwendung des Volksentscheids vertan.

Denn die Frist für die „parlamentarische Befassung“ mit dem Anliegen der Initiative, nämlich alle Konzerne mit mehr als 3000 Wohnungen gegen Zahlung von Entschädigungen zu „vergesellschaften“, läuft am 24. Januar ab.

Wie Grünen-Fraktionschefin Antje Kapek und Initiativen-Aktivist Rouzbeh Taheri dem Tagesspiegel übereinstimmend sagten, führen Politik und Initiative die „konstruktiven Gesprächen“ aber weiter.

Damit steht fest: Ab 25. Januar nimmt die Initiative Anlauf auf die dritte Hürde, bevor die Berliner am Tag der Abgeordnetenhaus-Wahl am 26. September zugleich auch Ja oder Nein zur Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen sagen dürfen. Dazu muss die Initiative nun innerhalb von vier Monaten sieben Prozent der wahlberechtigten Berliner für ihre Enteignungs-Forderung gewinnen. Es heißt also wieder: Unterschriften sammeln.

Mit diesen Strategien treiben Vermieter die Kosten hoch

„Wir waren bereit, weitere Schritte zu gehen“, sagte Kapek, auf deren Initiative das Treffen stattfand. SPD-Chef Saleh habe seine Bereitschaft erklärt, dafür „Geld in die Hand zu nehmen“.

Die Grünen hätten statt eines „quantitativen“ Kriteriums für Enteignung (ab 3000 Wohnungen) ein qualitatives ins Spiel gebracht: Eigentümern die Verfügungsgewalt über ihren Besitz entziehen, wenn sie ihrer Fürsorgepflicht nicht nachkommen etwa.

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Das lehnten Vertreter der Initiative ab. „Natürlich sind einige Kleinvermieter schlimmer als die Großen“, sagt Rouzbeh Taheri . „Aber alle Großen sind problematisch, weil deren Geschäftsstrategie Profitmaximierung ist und sie deshalb Mieten in die Höhe treiben müssen“.

Dafür verfügten Konzerne - anders als Kleinvermieter – nicht über nur einzelne, sondern über eine Vielzahl von Strategien: etwa durch die Beauftragung eigener Firmen bei der Instandhaltung, die dann Nebenkosten hochtreiben. Teils nehmen sie die Hilfe von Anwälten oder Gutachtern in Anspruch, die vor Gericht hohe Miete erzwingen.

Noch gibt es keinen Gesetzesentwurf für eine Enteignung

„Es konnte uns keiner in der Runde einen großen Vermieter mit gutem Ruf nennen“, sagte Taheri. Kapek zufolge scheiterten die Gespräche auch daran, dass es „gar keinen Entwurf für ein Vergesellschaftungs-Gesetz gibt“, über den die Runde konkret hätte diskutieren können.
Das ist Stärke und Schwäche des Volksentscheids zugleich: Kommt er durch, verpflichtet er den Senat dazu, überhaupt erst eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten, die Vergesellschaftungen möglich macht. Eckpunkte dafür wollen Fraktionen und Initiative nun ausloten.

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