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Rüdiger Reiff (links) mit Thomas Heilmann (CDU) und Christoph Partsch (r) am 03.12.2014 in der Senatsverwaltung für Justiz in Berlin.
© Bernd von Jutrczenka/dpa

McKinsey-Affäre: Der Mann, über den Böhning sich wohl ärgert

Der Oberstaatsanwalt Rüdiger Reiff gilt als Kopf hinter den Korruptionsermittlungen gegen Björn Böhning, Chef der Senatskanzlei. Ein Porträt.

Möglich, dass Björn Böhning gerade ziemlich sauer auf diesen Mann ist: Rüdiger Reiff leitet die Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung bei der Generalstaatsanwaltschaft und gilt als ein Kopf hinter den Ermittlungen gegen den Chef der Senatskanzlei. Äußern möchte Reiff sich nicht dazu, aus verständlichen Gründen. Er ist zwar nicht selbst direkt mit dem Fall befasst, doch als oberster Korruptionsbekämpfer bei einer der Staatsanwaltschaft übergeordneten Behörde könnten seine Worte den Charakter von Weisungen bekommen – und das gilt es offenbar zu vermeiden.

Böhning sowie Verantwortliche der Unternehmensberatung McKinsey stehen wegen Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung unter Verdacht. McKinsey hatte im September 2015 unentgeltliche Hilfe beim Berliner Flüchtlingsmanagement angeboten, eine so genannte Pro-bono-Leistung, den die Unternehmensberater als Dienst am Gemeinwohl begreifen. Zunächst unbekannt blieb allerdings, dass daneben ein honorierter Vertrag abgeschlossen wurde, über den auch der frühere SPD-Innenstaatssekretär Lutz Diwell beschäftigt wurde. Gab es das eine nur, weil auch das andere folgte?

Reiff kennt wenig Toleranz bei bestechlichen Beamten

Reiff wird nachgesagt, kein Freund von Pro-bono-Diensten für die öffentliche Verwaltung zu sein. Die Skepsis wäre begründet. Auch wenn viele Konzerne so tun, als seien sie in Wahrheit Menschheitsbeglücker – siehe Apple oder Google – wären sie keine Konzerne, würden nicht Geschäftsinteressen an erster Stelle stehen. Gerade dieses verborgene Zusammenspiel von Gefälligkeit und möglicher Begünstigung ist etwas, dem der Gesetzgeber mit verschärften Korruptionsdelikten zu Leibe rücken wollte – auch wenn diese schwer zu beweisen sind.

Reiff ist einer, der hier wenig Spaß versteht. Als sich halb Berlin darüber aufregte, dass eine Lehrerin wegen eines knapp 200 Euro teuren Schülergeschenks am staatsanwaltschaftlichen Pranger stand, verwies der frühere Justizsprecher auf die harten Staatsdienerpflichten: "Kein Beamter braucht Geschenke." Andererseits setzte er sich in der Folge dafür ein, lebenspraktischere Regeln für Lehrerpräsente auszuarbeiten. Das zeigt eine gewisse Umgänglichkeit, die aber bei zweifelhaftem Wirken politischer Spitzenkräfte an ihr Ende gelangt sein könnte. Es ist zumindest nicht auszuschließen, dass die Berichte an Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) zu dem Fall auch über seinen Schreibtisch gewandert sind. Das reicht dann schon, um ein Wörtchen mitzureden, ohne sich einzumischen.

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