Luftfahrtbehörde gestattet Inbetriebnahme: Der BER darf nun ganz offiziell eröffnen
Da ist es, das „Go!“: 14 Jahre nach dem ersten Spatenstich hat die BER-Flughafengesellschaft nun die letzten notwendigen Dokumente bekommen.
Rund 14 Jahre nach dem ersten Spatenstich für den neuen Hauptstadtflughafen BER gibt es für die Eröffnung nun auch den letzten notwendigen Behördenstempel.
Einer Eröffnung des BER am 31. Oktober steht nach Angaben von Flughafenchef Engelbert Lütke Daldrup "nach menschlichem Ermessen" also nichts mehr entgegen.
Wie die Betreibergesellschaft FBB mitteilte, überreichte die zuständige Luftfahrtbehörde für Berlin und Brandenburg am Donnerstag das sogenannte Flughafenbetreiberzeugnis und die Gestattung der Betriebsaufnahme für den Hauptstadtflughafen, dessen Eröffnung sich unter anderem wegen Problemen mit der Brandschutzanlage jahrelang verzögert hatte.
Beide Dokumente sind notwendig, um einen Verkehrsflughafen in Deutschland betreiben zu können. "Wir konnten nachweisen, dass die gesamte Flughafenanlage und die eingebaute Ausrüstung den Vorgaben entsprechen und ordnungsgemäß funktionieren", erklärte Lütke Daldrup.
Damit habe die Betreibergesellschaft nun "die letzten erforderlichen Bescheide, dass wir einen nach allen Vorschriften und Regularien betriebsbereiten Flughafen haben".
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Die BER-Inbetriebnahme beginnt nach FBB-Angaben am 31. Oktober 2020 mit der Eröffnung des Terminals 1. An diesem Tag werden demnach parallel eine Maschine der britischen Fluggesellschaft Easyjet sowie eine Maschine der Lufthansa ankommen.
Am Morgen des 4. Novembers soll die südliche Start- und Landebahn mit der Landung einer Maschine der Qatar Airways in Betrieb gehen. Ab diesem Tag gelten dann laut FBB auch die neuen Nachtflugbeschränkungen des BER.
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Der Umzug vom Berliner Flughafen Tegel zum BER endet demnach mit dem letzten Flug einer Air France von Berlin-Tegel nach Paris am 8. November 2020. (AFP, dpa)