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Abgehoben finden viele die Volksbegehrens-Idee der FDP zu Tegel.
© AFP/Macdougall

Verkehrsausschuss in Berlin: Debatte um den Weiterbetrieb: Blindflug nach Tegel

Das Volksbegehren zum Weiterbetrieb des Berliner Flughafens Tegel ist umstritten. denn es ist kein Gesetzesantrag damit verbunden.

Die FDP hat im ersten Anflug auf ein Gesetz zur Offenhaltung des Flughafens Tegel die – erwartete – Bruchlandung hingelegt. Der Verkehrsausschuss des Abgeordnetenhauses lehnte am Donnerstag mit den Stimmen der Koalition und der CDU das von der FDP vorgelegte „Tegel-Offenhaltungsgesetz“ ab. Einen Partner fand die FDP nur in der AfD.

Der SPD-Abgeordnete Daniel Buchholz warf den Liberalen vor, das – erfolgreiche – Bürgerbegehren für den Weiterbetrieb des Flughafens sei eine „Mogelpackung“ gewesen, weil darin kein entsprechendes Gesetz gefordert worden sei. Und Harald Wolf von den Linken setzte noch eins drauf: Hätte die FDP im Volksbegehren ein Gesetz gefordert, wäre die Initiative rechtlich in einem „klaren, geregelten Verfahren“ geprüft worden. So aber habe die FDP dies umgangen und den Berlinern suggeriert, die mit einem Weiterfliegen verbundenen Probleme einfach lösen zu können.

Zuletzt hatte die Verwaltung beim eingeleiteten Volksbegehren Fahrrad erhebliche rechtliche Bedenken am Gesetzentwurf der Initiative geäußert. Bei solchen Zweifeln entscheidet am Ende der Berliner Verfassungsgerichtshof, ob das Volksbegehren zulässig ist. Beim Radgesetz einigten sich die Initiatoren und der Senat dann aber auf ein gemeinsames Vorgehen und haben inzwischen auch die ersten Pflöcke für ein Radgesetz, das in ein Mobilitätsgesetz integriert werden soll, eingeschlagen.

Eine Annäherung der Positionen ist sehr unwahrscheinlich

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Sebastian Czaja begründete den Verzicht auf eine Gesetzes-Vorlage im ersten Schritt des Volksbegehrens damit, hier sei es nur um eine „Grundsatz-Entscheidung“ gegangen. Nach einem Erfolg im nächsten Schritt des – weiter unverbindlichen – Volksbegehrens am 24. September werde die FDP das Parlament in die Lage versetzen, bereits einen Tag danach das Gesetz auf den Weg zu bringen. Dazu müssten parallel zur Bundestagswahl über 620.000 Berliner für einen Weiterbetrieb auf dem Flughafen Tegel stimmen.

Dass es bei einer Zustimmung eine Annäherung der Positionen geben könnte, ist so unwahrscheinlich wie eine schnelle Inbetriebnahme des BER. Auch am Donnerstag war im Verkehrsausschuss – wie zuvor auch schon im Plenum – die Lage eindeutig: Die rot-rot-grüne Landesregierung lehnt einen Weiterbetrieb nach wie vor strikt ab, die FDP hält ihn fast problemlos für machbar.

Die Senatsparteien verwiesen erneut auf die ihrer Ansicht nach erheblichen rechtlichen Probleme. Harald Wolf warnte davor, dass sich die Inbetriebnahme des BER und die Weiternutzung von Tegel, die rechtlich ein Neustart sei, durch Klagen jahrelang verzögern könnten. Und mit Klagen sei an beiden Standorten zu rechnen. Anwohner und Initiativen haben sie schon angekündigt. Jörg Stroedter (SPD) warf Czaja vor, er ignoriere die Betroffenen, die unter Lärm litten und einer potenziellen Unfallgefahr ausgesetzt seien. Die Initiative der FDP sei eine West-Berliner „Nostalgienummer.“

Den Hinweis des CDU-Abgeordneten Oliver Friederici, die FDP habe als Regierungspartei in den 1990er Jahren die Entscheidung, nur auf einen Flughafen zu setzen, mitgetragen, konterte Czaja damit, es sei notwendig, Entscheidungen infrage zu stellen, wenn sich die Situation geändert habe. Mit dem BER allein seien die Probleme im Flugverkehr und bei der Verkehrsanbindung nicht zu lösen. Der BER bleibe „das Sorgenkind Nummer eins“ in der Stadt.

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