zum Hauptinhalt
Zehn Häuser wurden bislang in Kreuzberger Milieuschutzgebieten vom Bezirk aufgekauft.
© Jens Kalaene/dpa

Wohnraumpolitik in Berlin: Das Vorkaufsrecht ist in Gefahr

Der Senat will einen „Musterprozess“ führen. Die Richter sehen die bisherige Praxis der Bezirke kritisch und haben einer Klage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gegen den Bezirk Tempelhof-Schöneberg stattgegeben.

Das Verbot von Ferienwohnungen haben die Gerichte schon kräftig durchlöchert, als nächstes könnte das kommunale Vorkaufsrecht in die Schranken gewiesen werden. Der Senat hat gegen ein Landgerichtsurteil vom April Berufung eingelegt, weil es über den Einzelfall hinaus Bedeutung erlangen könnte. Das Landgericht hatte einer Klage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) gegen das Vorkaufsrecht des Bezirks Tempelhof-Schöneberg stattgegeben. Zur Begründung hieß es damals, der beabsichtigte Verkauf von Wohnungen des Bundes an der Großgörschenstraße in Schöneberg an einen privaten Investor sei nicht zu einem spekulativ hohen Preis erfolgt, wie der Bezirk unterstellt hatte.

In der schriftlichen Urteilsbegründung, die erst jetzt bekannt wurde, führt das Gericht noch weitere Gründe auf, die dem Vorverkauf im Wege stünden. Demnach unterliegen Häuser, die in einem Gebiet mit einem festgesetzten Bebauungsplan liegen, grundsätzlich nicht dem Vorverkaufsrecht – Ausnahme: Nutzung und Baumasse des Hauses weichen vom Bebauungsplan ab, wurden also illegal verändert.

Indirekt erklären die Richter damit, dass es für ein Vorkaufsrecht nicht ausreicht, wenn ein Haus in einem Milieuschutzgebiet liegt. Davon geht der Senat aber derzeit aus. Die meisten Vorkaufsrechte (zehn Häuser) wurden bislang in Kreuzberger Milieuschutzgebieten ausgeübt. Wie viele dieser Häuser auch einem Bebauungsplan unterliegen, ist unklar.

Der Senat möchte einen "Musterprozess" schaffen

Der Senat möchte in einem „Musterprozess“ erreichen, dass die Kriterien für einen Vorverkauf präziser gefasst werden. Sollte das Kammergericht aber dem Landgericht folgen, wäre die bisherige Praxis in Kreuzberg kaum zu halten. Der Senat könnte allenfalls in Sanierungsgebieten ein Vorkaufsrecht durchsetzen. Doch die Voraussetzungen dafür sind in der durchsanierten Innenstadt kaum noch gegeben.

Zur Startseite