Neues Schulgesetz in Berlin: Das Thema Privatschulen bleibt umstritten
Nach langen Querelen im Parlament: Die große Schulgesetzreform bringt viel Neues. Strittig waren vor allem die Verschlechterungen für die freien Schulen. Ein Überblick über die geplanten Änderungen
Von A wie Auslandsaufenthalt für Zehntklässler bis Z wie Zulassung zur Oberschule reichen die Gesetzesänderungen, die die rot-schwarze Koalition am Donnerstag ins Parlament einbringen will. Bis zuletzt wurde kontrovers verhandelt – vor allem über das Thema Privatschulfinanzierung. Mit dem Ergebnis sind vor allem die freien Schulen unzufrieden. Sie beklagten am Dienstag, dass Neugründungen erschwert werden. Stefanie Remlinger von den Grünen sagte, dass sich eine „Kette der Feindschaft gegenüber den Privatschulen“ durch die Schulgesetzänderungen ziehe. Eine Übersicht:
AUSLANDSAUFENTHALT
Künftig wird es für Schüler leichter, die zehnte Klasse im Ausland zu verbringen: Sie müssen nicht vorzeitig zurückkehren, um an den Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss teilzunehmen. Stattdessen werden die Leistungen im 1. Semester der 11. Klasse als Probezeit gewertet.
Falls die Leistungen nicht reichen, muss der Schüler in die 10. Klasse zurück.
BERATUNGSPFLICHT
Kinder mit schwachen schulischen Leistungen dürfen nur an einem Gymnasium aufgenommen werden, wenn ihre Familien vorher an einem Beratungsgespräch teilgenommen haben. Bisher war davon die Rede, dass ab einem Notenschnitt von 3,0 die Beratungspflicht einsetzt. Im Gesetzentwurf steht kein konkreter Notenschnitt. Es wird auf eine spätere Rechtsverordnung verwiesen.
BEZIRKSKINDER
Falls es einem Schüler nicht gelingt, an seiner Erstwunschschule aufgenommen zu werden, hat er an seiner Zweit- oder Drittwunschschule Vorrang vor anderen Kindern, sofern er im selben Bezirk wohnt, in dem sich die Schule befindet.
BUSSGELDER
Wenn Eltern ihre Kinder nicht zum verpflichtenden Sprachtest oder der nachfolgenden Sprachförderung schicken, kann gegen sie ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro verhängt werden. Die Grünen sehen darin eine „Law-and-Order-Politik à la Buschkowsky“.
FREIE SCHULEN
Für freie Schulen plant die Koalition zwei Einschränkungen. Die eine betrifft nur die beruflichen Schulen: Bewährte Träger dürfen künftig nur noch dann eine staatliche Anschubfinanzierung für Neugründungen bekommen, wenn sie im selben Berufsfeld ausbilden wie der bewährte Träger selbst. Diese „Starrheit“ widerspreche der Dynamik auf dem Arbeitsmarkt, bemängeln die freien Träger. Die andere Regelung betrifft auch die allgemeinbildenden freien Schulen: Neugründungen müssen doppelt so lange wie bisher unter dem Dach eines bewährten Trägers bleiben, um ihre Anschubfinanzierung nicht zu verlieren. Eine weitere Verschlechterung besteht darin, dass über die Anerkennung einer neuen freien Ergänzungsschule erst frühestens nach zwei Jahren entschieden werden darf.
NELSON-MANDELA-SCHULE
Die Staatliche Internationale Nelson-Mandela-Schule wird künftig in die Trägerschaft des Landes Berlin übernommen.
SCHULANFANGSPHASE
Grundschulen können künftig beschließen, die Schulanfangsphase von zwei auf drei Jahre auszudehnen. Wenn Kinder den verlangten Stoff nicht beherrschen, können sie statt nach der zweiten Klasse nach der dritten Klasse ein weiteres Jahr in der Schulanfangsphase verweilen, bevor sie in die vierte Klasse aufrücken.
ZULASSUNG ZUR OBERSCHULE
Wenn es in einer Sekundarschule oder einem Gymnasium weniger Plätze als Bewerbungen gibt, werden Geschwisterkinder bevorzugt. Ihre Plätze werden zunächst aus dem zehnprozentigen Härtefall-Kontingent entnommen. Falls dieses Kontingent nicht ausreicht, erhalten sie Plätze aus dem Kontingent, das eigentlich für das Losverfahren gedacht ist.
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