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Corona-Regeln in Berlin: Das sind die wichtigsten Punkte aus dem neuen Bußgeldkatalog

Neben der Infektionsschutzverordnung hat der Senat am Dienstag auch den Bußgeldkatalog überarbeitet. Der aktuelle Katalog liegt dem Tagesspiegel vor. 


Ab diesem Samstag wird zum Beispiel ein Bußgeld zwischen 50 und 500 Euro fällig, wenn in ÖPNV, Einzelhandel oder Gastronomie keine Maske getragen wird. Die 500 Euro können bei „dauerhafter Renitenz“ zum Tragen kommen, wie der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) sagte. 

Generell gilt bei den Bußgeldern, dass die konkrete Höhe von der Verwaltungsbehörde festgelegt wird. Diese muss zum Beispiel das Ausmaß der durch die Tat entstandenen Gefahren für die öffentliche Gesundheit berücksichtigen, und ob der Täter fahrlässig gehandelt hat, sich uneinsichtig zeigt oder ein Wiederholungsfall vorliegt. 

Eine Frau mit Mundschutz in einer Berliner U-Bahn. 
Eine Frau mit Mundschutz in einer Berliner U-Bahn. 
© Christoph Soeder/dpa

Bei der Bemessung des Bußgelds liegt auch zugrunde, ob der Täter daraus einen wirtschaftlichen Vorteil zieht. Hier Auszüge aus dem Bußgeldkatalog:

  • Bei Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,50 Metern kann für jeden Beteiligten ein Bußgeld zwischen 50 und 500 Euro ausgesprochen werden.
  • Wenn Veranstalter kein Hygienekonzept haben, können sie mit 250 bis 5000 Euro Bußgeld belangt werden.
  • Es gibt die Pflicht, in Aushängen auf Schutz- und Hygienekonzepte hinzuweisen. Wer als Betriebsinhaber oder Geschäftsführer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld zwischen 50 und 5000 Euro rechnen.
  • Nach wie vor muss zum Beispiel bei Besuchen in Restaurants eine Anwesenheitsdokumentation geführt werden. Wer als Inhaber dagegen verstößt, kann mit einem Bußgeld zwischen 50 und 500 Euro belangt werden. 
  • Jeder Fahrgast im ÖPNV, jeder Kunde im Einzelhandel und in Handwerks-, Dienstleistungs- und anderen Gewerbebetrieben muss Maske tragen. Das gilt auch für Mitarbeiter bei körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetik oder Friseur, für Mitarbeiter in Gaststätten. Ebenso für Besucher von Kinos, Theatern, Bibliotheken, Spielhallen, Museen. Auch Patienten und Begleitpersonen in Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen sowie Besucher in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Maskenpflicht gilt auch, wenn man eine geschlossene Sportanlage betritt. Laut Landessportbund darf aber beim aktiven Sportausüben die Maske abgenommen werden. Auch jede Person in der beruflichen Bildung muss eine Maske tragen. Wer gegen die Maskenpflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld zwischen 50 und 500 Euro rechnen.
  • Gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen ist weiterhin untersagt. Wer dagegen verstößt, kann mit einem Bußgeld zwischen 25 und 500 Euro belangt werden. 
  • Wer zum Beispiel eine Demo anmeldet, muss der Versammlungsbehörde ein Hygienekonzept vorlegen. Wenn eine für die Versammlung verantwortliche Person dieses nicht vorweist, muss sie mit einem Bußgeld zwischen 250 und 5000 Euro rechnen. 
  • Im Einzelhandel gilt ab Sonnabend, dass pro Kunde mindestens zehn Quadratmeter Verkaufsfläche vorhanden sein muss. Wenn ein Geschäftsführer dagegen verstößt, muss er mit 100 bis 2500 Euro Bußgeld rechnen.

[Das Coronavirus in Berlin: Jeden Morgen ab 6 Uhr berichten Chefredakteur Lorenz Maroldt und sein Team im Tagesspiegel-Newsletter Checkpoint über die aktuellsten Entwicklungen. Kostenlos und kompakt: checkpoint.tagesspiegel.de]

  • Wer Saunen, Dampfbäder, Bordelle oder einen Club oder eine Diskothek in geschlossenen Räumen öffnet, muss mit einem Bußgeld zwischen 1000 und 10.000 Euro rechnen. 
  • Prostitution ist weiterhin verboten. Wer sexuelle Dienstleistungen in Anspruch nimmt, kann mit einem Bußgeld zwischen 250 und 5000 Euro belangt werden. 
  • In Berlin gelten Quarantäneregelungen für Ein- und Rückreisende. Wer dagegen verstößt und sich nicht bei dem zuständigen Gesundheitsamt meldet, kann zwischen 150 und 2000 Euro Bußgeld erhalten. Wer Krankheitssymptome von Covid-19 hat und diese nicht meldet, kann als Ein- und Rückreisender mit einem Bußgeld zwischen 300 und 3000 Euro rechnen.
  • Bis 31. Juli bleiben öffentlich geförderte Theater, Konzert- und Opernhäuser geschlossen. Wer dagegen verstößt, kann ein Bußgeld zwischen 1000 und 10.000 Euro auferlegt bekommen. 

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