Berlin-Kreuzberg: Das Myfest bleibt Versammlung und die Kosten beim Staat
Es findet also doch statt, das Myfest 2016. Eine Versammlung soll es (weiterhin) sein. Ein gar nicht mal so kleiner Unterschied zum Straßenfest, vor allem bei der Kostentragung.
Das Myfest ist gerettet, es soll, wie am Donnerstag bekanntgegeben, auch 2016 stattfinden – nur wieder etwas politischer. Nachdem im letzten Jahr mit rund 45000 Caipirinha trinkenden Teilnehmern, nichtfahrenden U-Bahnen und blockierten Straßeneingängen, die Sicherheit in Frage stand, kam bei der Polizei, die als Versammlungsbehörde bislang die Anmeldungen durch den Bezirk entgegengenommen hatte, der Verdacht auf, dass das alles nur Party, aber keine politische Versammlung sei.
Straßenfest oder Versammlung ist hier die Frage
Da liegt nämlich einer der Knackpunkte: Ist es ein Straßenfest, dann braucht es einen Veranstalter, der die Organisation, das Sicherheitskonzept, die Aufräumarbeiten und die damit verbundenen Kosten übernimmt. Die Anmeldung wäre dann beim Ordnungsamt vorzunehmen. Der Bezirk winkte heftig Kopf schüttelnd ab bei der Idee, als Veranstalter zu fungieren. Ursprünglich ist das MyFest 2004 als eine bürgerschaftliche Veranstaltung ins Leben gerufen worden, um in Kreuzberg den 1.Mai-Krawallen friedlich entgegenzutreten. Auch das MyFest 2015 stand unter dem Motto: „Gegen Verdrängung, gegen Ausgrenzung und Diskriminierung. Wir sind Risiko. Wir sind Chance. Wir sind links. Wir sind laut. Wir sind leise. Wir sind die Guten. Wir sind die Bösen. Wir sind schwul, lesbisch, Transen…“
Eine Versammlung bringt Vorteile
Es wurde bisher als „politische Veranstaltung“ bei der Versammlungsbehörde angemeldet – ein Begriff, der so juristisch nicht existiert. Ist eine Veranstaltung eine Versammlung, dann unterfällt sie dem Grundrechtsschutz der Versammlungsfreiheit und das Versammlungsgesetz ist anwendbar – damit ändern sich auch die Zuständigkeiten. Eine Versammlung, auch wenn man sie „politische Veranstaltung“ nennt, ist es nur dann, wenn sich mehrere Personen zu einem gemeinsamen Zweck zusammen finden und der gemeinsame Zweck darin besteht, an der „öffentlichen Meinungsbildung“ teilzunehmen. Das heißt, dass rein kulturelle, religiöse, sportliche oder gewerbliche Veranstaltungen eben keine Versammlungen sind.
Nun kam es zu der Entscheidung, das ganze weiterhin als eine, beziehungsweise mehrere kleine Versammlungen laufen zu lassen, aber dafür die politische Message wieder mehr in den Vordergrund zu rücken, um Zweifel auszumerzen. Dann fallen etwa auch die Musikbühnen als sogenannte „versammlungstypische“ Aufbauten mit unter das Versammlungsrecht. Die Aufräumarbeiten wird die Stadtreinigung (BSR) übernehmen. Straßenstände, an denen Essen verkauft wird, hingegen bleiben Bezirkssache. Wie das Konzept, auch für die Sicherheit, im Einzelnen aussieht, ist noch nicht abschließend geklärt.