Plenarsitzung wird nachgeholt: Coronavirus-Regelungen gelten auch im Abgeordnetenhaus
Wegen Verdacht auf Coronavirus-Infektionen wurde die Plenarsitzung abgesagt, nun wird sie nachgeholt. Aber was, wenn die Parlamentarier erkranken?
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat noch immer keine Lösung für das „worst case“-Szenario gefunden. Das heißt: Wie bleibt das Parlament beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Parlamentarier erkrankt und dadurch abwesend ist? Denn in Artikel 43 der Berliner Verfassung ist festgeschrieben, „das Abgeordnetenhaus ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten Abgeordneten anwesend ist.“
Von 160 Abgeordneten müssen also 81 da sein. In der vergangenen Woche wurde die Plenarsitzung abgesagt, da nicht auszuschließen war, dass sich viele Abgeordnete inklusive des gesamten Präsidiums mit dem Coronavirus infiziert hatten.
Denn der israelische Botschafter Jeremy Issacharoff war positiv getestet worden, etwa eine Woche, nachdem er an einer Veranstaltung im Berliner Parlament teilgenommen hatte. Die Abgeordneten sowie auch Michael Müller hatten sich allerdings nicht angesteckt, wie im Nachhinein klar wurde. Die verschobene Sitzung soll nun am kommenden Donnerstag nachgeholt werden. Das hat der Ältestenrat am Montag beschlossen.
[Behalten Sie den Überblick: Corona in Ihrem Kiez. In unseren Tagesspiegel-Bezirksnewslettern berichten wir über die Krise und die Auswirkungen auf Ihren Bezirk. Kostenlos und kompakt: leute.tagesspiegel.de]
Auf der Tagesordnung steht eine Regierungserklärung von Michael Müller zur aktuellen Lage in Berlin, im Anschluss daran sollen die Vorsitzenden aller Fraktionen sprechen. Insgesamt tagt das Parlament aber in deutlich abgespeckter Form: Mit weniger Abgeordneten, die weit verteilt über den gesamten Plenarsaal des Preußischen Landtags sitzen sollen und die insgesamt anstatt im Normalfall bis zu zwölf Stunden nur rund drei Stunden zusammensitzen sollen.
Der Plenarsaal wird umgebaut, Stühle auseinandergerückt und Raum geschaffen. „Damit wir mindestens eineinhalb Meter Abstand haben – wir haben schließlich auch eine Vorbildfunktion“, sagte Daniel Wesener, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Fraktion.
Nur die Senatoren nehmen teil
Außerdem sollen nur etwas mehr als die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein, es gilt die sogenannte Pairing-Vereinbarung, nach der im Vorhinein feststeht, dass die Regierungsmehrheit gegeben ist – auch falls die Opposition mal in der Überzahl sein sollte. Auch die Senatsbänke werden leerer sein: Nur die Senatorinnen und Senatoren wollen an der Sitzung teilnehmen, nicht die Staatssekretäre.
Doch im Ältestenrat ist keine Entscheidung getroffen worden, wie im schlimmsten Fall die Beschlussfähigkeit des Parlaments aufrechterhalten werden kann. Die SPD hatte vergangene Woche die Einrichtung eines Notparlaments ins Spiel gebracht, die CDU unterstützte den Vorschlag. Grüne, FDP und AfD waren dagegen.
[Das Coronavirus in Berlin: Alle aktuellen Entwicklungen lesen Sie in unserem Liveblog.]
In Verfassungsfragen verböten sich „Schnellschüsse“ in jedem Fall, sagte Wesener. „Das Berliner Abgeordnetenhaus ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt in allen relevanten Belangen voll funktionsfähig“. Sollten es die Umstände wirklich erforderlich machen, meint Wesener seien diverse Maßnahmen unterhalb der Verfassungsschwelle denkbar: Zum Beispiel punktuelle Änderungen der Geschäftsordnung, etwa um einzelne Gremiensitzungen mittels der "Möglichkeiten der modernen Telekommunikation" zu ersetzen. Der Ältestenrat hat nun den Wissenschaftlichen Parlamentsdienst beauftragt, zu prüfen, mit welchen anderen Lösungen die Beschlussfähigkeit gewährleistet werden könnte.
Laut Sprecher des Abgeordnetenhauses, Ansgar Hinz, seien die derzeitigen Quarantäne- und Infizierungs-Fälle im Abgeordnetenhaus: Null. Das aber könnte sich derzeit – wie vergangene Woche schon geschehen – schnell ändern.