"Stress ohne Grund": Bushidos Pöbel-Song bringt Staatsanwaltschaft Ärger
Der Anwalt von Klaus Wowereit rief vor der Strafanzeige des Bürgermeisters beim Behördenleiter an – doch offiziell hieß es, es gab keine Kontakte. Gab es den Versuch einer Einflussnahme?
Das Verfahren ist abgeschlossen, doch Bushidos Skandal-Rap „Stress ohne Grund“ bleibt ein Thema für die Berliner Staatsanwaltschaft. Gegen den Leiter der Behörde, Andreas Behm, werden jetzt Vorwürfe laut, das Landgericht falsch informiert zu haben. Zudem hält es Bushidos Verteidiger Stefan Conen für möglich, dass die Entscheidung, den Künstler anzuklagen, politisch beeinflusst war.
Das Landgericht hatte Anfang März die Anklage gegen Bushido wegen Volksverhetzung und Beleidigung endgültig abgewiesen. Die Richter konnten, wie zuvor bereits das Amtsgericht, in dem schwulenfeindlichen Pöbel-Song keine Straftaten erkennen. Anzeige erstattet hatte unter anderem der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit, der in dem Lied kurz erwähnt wird.
Laut Gerichtssprecher war in dem Beschwerdeverfahren bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt worden, ob es zu Wowereit oder seinem Anwalt Kontakte gegeben hatte. Darauf sei eine klare Antwort gekommen: Nein. Nach Auskunft aus der Senatskanzlei hatte sich jedoch Wowereits Anwalt Christian Schertz im Vorfeld der Anzeigeerstattung bei Behördenleiter Behm gemeldet. Der Anwalt, dessen Kanzlei auch den Tagesspiegel in Presseangelegenheiten vertritt, habe darin „lediglich, wie es bei Verdachtsfällen allgemein üblich ist, die zuständige Ermittlungsbehörde als Rechtsbeistand über einen zur Kenntnis gelangten Sachverhalt informiert.“ Weder habe es dabei einen Austausch über Formulierungen einer Strafanzeige gegeben noch habe die Behörde dem Anwalt bedeutet, „wie sie gedenkt, inhaltlich damit umzugehen.“
Die Anklage war in der Behörde hoch umstritten
Die Staatsanwaltschaft teilte nun mit, es habe sich bloß um die „Ankündigung einer Strafanzeige gehandelt“ Und: „Das Gespräch hat aufgrund seiner inhaltlichen Bedeutungslosigkeit irrtümlich keinen Eingang in die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Landgericht Berlin gefunden.“
Aus Sicht von Bushido-Verteidiger Conen hat es dagegen einen immer noch schwer erklärbaren Schwenk in der Behörde auf eine harte Linie gegeben. „Laut einer ersten Einschätzung der Staatsanwaltschaft war ,Stress ohne Grund’ nicht strafbar. Dies ist nicht zu den Akten genommen worden“, sagt Anwalt Conen. Ebenso fehlten die Angaben zu Kontakten Wowereits oder seines Anwalts zur Staatsanwaltschaft, „die eine unrechtmäßige Beeinflussung nachweisen und erklären könnten, warum die Behörde ihre Rechtsansichten plötzlich zu Lasten meines Mandanten wechselte.“
Behm gilt als Verfechter der Anklage, die in der Behörde jedoch hoch umstritten war. Kritische Beamte hatten eingewandt, mit Blick auf die grundgesetzlich geschützte Kunstfreiheit sei dem Rapper keine Straftat nachzuweisen. Dennoch ließ die Behörde einen weiteren Vermerk fertigen, der eine Verurteilung Bushidos wegen Beleidigung und Volksverhetzung rechtfertigte. Dann kam es zur Anklage.
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