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Untreue-Prozess: Bundesrichter bestätigen Freispruch für Landowsky

Die juristische Aufarbeitung des Berliner Bankenskandals geht langsam zu Ende. Doch der frühere CDU-Politiker kann noch nicht aufatmen - das Landgericht muss noch über einen weiteren Fall entscheiden

Das juristische Nachspiel des Berliner Bankenskandals ist für den früheren CDU-Politiker und Bankmanager Klaus-Rüdiger Landowsky zumindest teilweise beendet. Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag die Freisprüche für ihn sowie weitere damals verantwortliche Geschäftsführer und Aufsichtsräte der Immobilien- und Baumanagement der Bankgesellschaft Berlin (IBG) vom Februar 2011 bestätigt. Die IBG legte Immobilienfonds auf, für die sie in großem Umfang bis zu 25 Jahre gültige Mietgarantien übernahm. Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, zwei Immobilienfonds von 1997 bis 1999 unter Verstoß gegen die ihnen obliegenden Treuepflichten aufgelegt zu haben. Durch die nicht ausreichende Absicherung der Mietgarantien sei die Existenz der IBG bedroht gewesen und den Gesellschafterbanken ein Gesamtschaden von 60 Millionen entstanden.

Das Landgericht hatte damals festgestellt, es sei nicht absehbar gewesen, dass sich die Mietgarantien zu einem existenzbedrohenden Risiko entwickeln würden, die Angeklagten hätten nicht eigennützig gehandelt. Diese Ansicht haben die Bundesrichter jetzt im Wesentlichen bestätigt. Beendet ist das Kapitel für Landowsky aber noch nicht. Vor dem Landgericht Berlin ist noch ein weiteres Untreueverfahren gegen ihn anhängig. neu

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